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Hongkong : Demokratieaktivisten zu Haftstrafen verurteilt

Wegen der Massenproteste in Hongkong 2014 sind prominente Anführer der Demokratie-Bewegung zu Haftstrafen von bis zu 16 Monaten verurteilt worden. Der Juradozent Benny Tai und der Sozialwissenschaftler Chan Kin-Man müssen für 16 Monate ins Gefängnis. Zwei weitere Protestführer wurden zu acht Monaten Haft verurteilt. Andere Aktivisten erhielten Bewährungsstrafen oder müssen Sozialstunden ableisten.

Das Hongkonger Gericht hatte bereits vor zwei Wochen mehrere Abgeordnete, renommierte Akademiker und Studentenführer wegen Anstiftung oder Verschwörung zur Störung der öffentlichen Ordnung schuldig gesprochen. Nun wurde das Strafmaß verkündet.  

Verurteilt wurden die Angeklagten auf Grundlage eines Gesetzes aus der
britischen Kolonialzeit, das bei einer Störung der öffentlichen Ordnung
Haftstrafen von bis zu sieben Jahren vorsieht. Alle Aktivisten wurden in
mindestens einem Anklagepunkt schuldig gesprochen. Der Prozess war von
Menschenrechtsorganisationen kritisiert worden.

Tai, Chan und der Baptistenpfarrer Chu Yiu Ming hatten 2013 die Bewegung Occupy Central für politische Reformen in der chinesischen Sonderverwaltungszone Hongkong gegründet. Im darauffolgenden Jahr schlossen sie sich den Studentenprotesten der sogenannten Regenschirm-Bewegung an. Bei den Protesten hatten zeitweise zehntausende Menschen für mehr Demokratie und freie Wahlen in Hongkong protestiert.  Die prodemokratische Bewegung hatte 2014 Teile der sieben Millionen
Einwohner zählenden asiatischen Wirtschafts- und Finanzmetropole
wochenlang lahmgelegt. 

Die frühere britische Kronkolonie Hongkong war 1997 an China zurückgeben worden. Unter dem Grundsatz “Ein Land, zwei Systeme” sagte die Volksrepublik China Hongkong für 50 Jahre weitreichende innere Autonomie zu. In Hongkong gelten, anders als in der Volksrepublik China, Grundrechte wie Meinungs- und Pressefreiheit. Die Opposition wirft der chinesischen Regierung jedoch vor, sich zunehmend in Hongkongs Angelegenheiten einzumischen und damit die Autonomievereinbarungen zu verletzen.

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