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Whistleblowerin: Beschwerde gegen Chelsea Mannings Inhaftierung abgewiesen

Die Whistleblowerin Chelsea Manning bleibt im Gefängnis. Das entschied ein Richter im Bundesstaat Virginia.

22. April 2019, 23:07 Uhr

Whistleblowerin: Ein Fahrzeig mit einem "Free Speech"-Plakat und Bildern von Chelsea Manning und WikiLeaks-Gründer Julian Assange in Washington.

Ein Fahrzeig mit einem “Free Speech”-Plakat und Bildern von Chelsea Manning und WikiLeaks-Gründer Julian Assange in Washington.
© Patrick Semansky/AP/dpa

Ein Gericht in Richmond im US-Bundesstaat Virginia hat eine Beschwerde der früheren
Militär-Geheimdienst-Mitarbeiterin Chelsea Manning verworfen. Die ehemalige Whistleblowerin
muss zunächst weiter in Haft bleiben, berichtete das Magazin Politico.

Manning hatte im
Jahr 2010 schwere Rechtsbrüche von US-Militärangehörigen über die
Enthüllungsplattform Wikileaks öffentlich gemacht. Sie hatte unter anderem Informationen über Verfehlungen in den Konfliktgebieten Irak und Afghanistan weitergegeben. Ein Video zeigte, wie eine US-Hubschrauberbesatzung im Irak unschuldige,
unbewaffnete Zivilisten tötete.

Bei einem Militärgerichtsverfahren wurde Manning zu 35 Jahren Haft
verurteilt. Nach sieben Jahren erließ der damalige Präsident Barack Obama den Großteil der Strafe. Am 8. März 2019 wurde Manning
erneut inhaftiert
. Die Whistleblowerin wurde verhaftet, weil sie sich weigerte, vor einer Grand Jury Fragen zu
der Enthüllungsplattform des australischen Journalisten und WikLeaks-Gründer Julian Assange
zu beantworten. In den USA läuft ein Verfahren
gegen Assange, das lange Zeit geheim gehalten wurde.

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