/Bundestag: Schäuble verneint Anrecht der AfD auf Vizepräsidentenposten

Bundestag: Schäuble verneint Anrecht der AfD auf Vizepräsidentenposten

Die AfD kann laut dem Bundestagspräsidenten nicht auf einen Vizepräsidentenposten im Parlament bestehen. “Es gibt keinen Rechtsanspruch”, sagte Wolfgang Schäuble. Es gebe lediglich eine “Verabredung” in der Geschäftsordnung des Bundestags, dass jede Fraktion einen Kandidaten vorschlagen könne.

Für diesen Vorgang gelte: “Es wird immer nur Vizepräsident, wer in geheimer Wahl die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages erhält. Und wenn ein vorgeschlagener Kandidat diese Mehrheit nicht bekommt, dann ist er nicht Vizepräsident. Da ist nichts Unklares dran.”

Die Geschäftsordnung des Bundestages sieht vor, dass jede Fraktion einen Vizepräsidenten nominiert und die anderen Abgeordneten ihn in dieses Amt wählen. Der jeweils vorsitzende Präsident leitet die Bundestagssitzungen, überwacht die Redezeit, kann Ermahnungen aussprechen und auch Anwesende des Saales verweisen. Vizepräsidenten sind Hans-Peter Friedrich (CSU), Thomas Oppermann (SPD), Wolfgang Kubicki (FDP), Petra Pau (Die Linke) und Claudia Roth (Bündnis 90/Die Grünen).

Seit ihrem Einzug in den Bundestag 2017 war die AfD mehrfach daran gescheitert, den Vizepräsidentenposten zu besetzen. Keiner der drei Bewerberinnen und Bewerber hatte die erforderliche Mehrheit erhalten. Obwohl seit dem dritten Wahlgang auch eine einfache Mehrheit für die Wahl zum Bundestagvize reicht, war zuletzt auch der Berufsoffizier Gerold Otten nicht auf die erforderliche Mehrheit gekommen.

Fraktionschef Alexander Gauland hatte die fehlende Bereitschaft der
Abgeordneten, einen Kandidaten der AfD als Bundestagsvizepräsidenten zu
wählen, mehrfach kritisiert. Es sei “würdelos und beschämend”, dass der
AfD Gremiensitze und damit ihr parlamentarisches Recht vorenthalten
werde.”

“Warum soll ich mich zu einer Entscheidung zwingen lassen?”

Anfang April war die Juristin Mariana Harder-Kühnel aus Hessen abgelehnt worden. Die AfD hatte daraufhin angekündigt, im Sitzungswochenrhythmus Kandidatinnen und Kandidaten aufzustellen. Schäuble sagte dazu: “Warum soll ich mich durch Drohung als frei gewählter Abgeordneter des Bundestages zu einer Entscheidung zwingen lassen?” Vor Harder-Kühnel war der AfD-Abgeordnete Albrecht Glaser ebenfalls erfloglos angetreten. Glaser stand wegen seiner offen vorgetragenen Islamfeindlichkeit in der Kritik.

Die Kandidatinnen und Kandidaten der AfD stehen unter kritischer Beobachtung der anderen Fraktionen, die den Mitgliedern der Partei wiederholt verbale Verstöße im Bundestag attestierten. Zudem werfen sie der AfD einen mangelnden Umgang mit Rechtsradikalismus und Islamfeindlichkeit vor.  

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