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Omar Schakir: Direktor von Human Rights Watch muss Israel verlassen

Der Direktor der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch (HRW) für Israel und die Palästinensergebiete, Omar Schakir, muss Israel bis Ende des Monats verlassen. Dies entschied ein Gericht in Jerusalem und wies damit eine Petition der Menschenrechtsorganisation gegen eine frühere Anordnung an Schakir zurück.

Die israelische Regierung hatte Schakir im vergangenen Mai anti-israelische Aktivitäten sowie eine Beteiligung an der transnationalen BDS-Kampagne (Boycott, Divestment and Sanctions) vorgeworfen. Das Innenministerium verweigerte ihm daraufhin die Verlängerung seines Arbeitsvisums und forderte ihn zum Verlassen des Landes innerhalb von 14 Tagen auf. Dies wollte HRW nicht akzeptieren und erwirkte zunächst eine vorläufige Aussetzung der Ausweisung.

“Eine frostige Nachricht”

Nach einer Prüfung des Falls sah das Gericht es nun aber als erwiesen an, dass Schakir auch weiterhin zum Boykott Israels aufruft. Die Richter berufen sich dabei auf ein Gesetz von 2017. Dieses verbietet ausländischen Unterstützern der BDS-Kampagne – deren Grundidee ist eine
wirtschaftliche, politische und kulturelle Isolation Israels aus Protest gegen die israelische Siedlungspolitik  – die Einreise. Deshalb wies das Gericht Schakir nun an, das Land bis zum 1. Mai zu verlassen.

Human Rights Watch kündigte an, gegen die Entscheidung vorzugehen. Man werde zum einen Berufung beim Obersten Gericht einlegen und zum anderen versuchen, eine Einstweiligen Verfügung zu erwirken. Diese soll es Schakir dann ermöglichen, bis zu
einem endgültigen Urteil der höchsten israelischen Richter in dem Land zu bleiben. HRW wandte sich zudem gegen die Darstellung des Gerichts; Schakir unterstütze die BDS-Kampagne nicht.

Für die Organisation sende das aktuelle Urteil “eine frostige Nachricht, dass Menschenrechtsverteidiger/Kritiker nicht willkommen sind”. Die Gerichtsentscheidung stelle eine “gefährliche Interpretation” des Gesetzes von 2017 dar. Es setze Kritik an Geschäftstätigkeiten in den besetzten Palästinensergebieten mit Boykottaufrufen gleich. Dies könne auch die Arbeit anderer Organisationen behindern.

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