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Geordnete-Rückkehr-Gesetz: Wie Horst Seehofer schneller abschieben will

Die Bundesregierung hat das sogenannte Geordnete-Rückkehr-Gesetz des Innenministers beschlossen. Wir klären die wichtigsten Fragen zu den umstrittenen Plänen.

Geordnete-Rückkehr-Gesetz: Eine Asylbewerberunterkunft auf dem Gelände des ehemaligen Flugahfen Tempelhof in Berlin

Eine Asylbewerberunterkunft auf dem Gelände des ehemaligen Flughafen Tempelhof in Berlin
© Adam Berry/Getty Images

Die Bundesregierung hat ein Gesetz verabschiedet, das schnellere Abschiebungen ermöglichen soll: das sogenannte Geordnete-Rückkehr-Gesetzes von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU). Die Pläne sind umstrittenen, auch beim Koalitionspartner. Die SPD legte eigene Vorschläge für die Asylpolitik vor: Ein Entwurf für eine Reform des Asylbewerberleistungsgesetzes wurde ebenfalls verabschiedet.

Was steht im Gesetzentwurf?

Schon vor seinem Amtsantritt hatte Seehofer angekündigt, dafür sorgen zu wollen, dass mehr Ausländer Deutschland auch
tatsächlich verlassen, wenn die Behörden ihre Abschiebung angeordnet
haben. Mit dem Gesetz will der Innenminister sein Versprechen einhalten und die Durchsetzung von Ausweisungen erleichtern. Die wichtigsten Änderungen:

  • Abschiebehaft: Abgelehnte Asylbewerber sollen in regulären Haftanstalten untergebracht werden, wenn die dafür normalerweise vorgesehenen speziellen Einrichtungen im Bundesgebiet nicht vorhanden sind. Die Personen müssen aber getrennt von Strafgefangenen untergebracht werden.
  • Neuer Duldungsstatus: Seehofers Gesetzentwurf sieht den neuen Status einer “Duldung für Personen mit ungeklärter Identität” vor. Ihn soll erhalten, wer ein “Abschiebungshindernis durch eigene Täuschung über seine Identität oder Staatsangehörigkeit oder durch eigene falsche Angaben selbst herbeiführt”.
  • Sozialleistungen: Geflüchtete, denen bereits von einem anderen EU-Staat internationaler Schutz gewährt worden ist, sollen keinen Anspruch auf Sozialleistungen haben, wenn der internationale Schutz fortbesteht. Hilfsbedürftige bekommen für maximal zwei Wochen eingeschränkte Unterstützung, um den Zeitraum bis zur Ausreise zu überbrücken – aber auch nur einmal innerhalb von zwei Jahren.
  • Warnung vor Abschiebungen: Behördenmitarbeiter, die Asylbewerber vor einer Abschiebung warnen, machen sich Seehofers Gesetzentwurf zufolge strafbar. Relevante Informationen seien insbesondere Zeitpunkte, Orte und Namen betroffener Personen, Vorhaben und geplante Behördenabläufe.

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Wie begründet der Innenminister die Reform?

Laut Bundesregierung waren Ende Februar etwa 240.000 Menschen ausreisepflichtig. Etwa 184.000 dieser abgelehnten Asylbewerber verfügen den Angaben zufolge aber über eine Duldung. Das heißt, die Behörden sehen bei ihnen Gründe, die einer kurzfristigen Abschiebung entgegenstehen. Im vergangenen Jahr wurden rund 23.600 Menschen abgeschoben – Seehofer zufolge sind das deutlich zu wenig. Die Zahl
der gescheiterten Abschiebungen war mit fast 31.000 deutlich höher.

Ein häufiger Grund für das Scheitern einer geplanten Abschiebung sind fehlende Reisedokumente. Das Innenministerium will deshalb die Nicht-Mitwirkung an der Identitätsklärung als Ordnungswidrigkeit ahnden. Verantwortlich für fehlende Dokumente sind allerdings nicht unbedingt die angelehnten Asylbewerber selbst: Es kommt vor, dass die Botschaften ihrer Herkunftsländer entsprechende Anfragen nur zögerlich oder gar nicht bearbeiten.

Die geplante Unterbringung von aufpreispflichtigen Personen in regulären Haftanstalten ist dem Innenministerium zufolge notwendig, da es nur knapp 500 Abschiebehaftplätze in Deutschland gibt. Aus Seehofers Sicht ist das ein Notstand.

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Warum sind die Pläne umstritten?

Kritik an der Gesetzesänderung kommt von der Opposition, Teilen der SPD und Hilfsorganisationen. Die Änderungen zielten auf Entrechtung, mehr Haft, soziale Isolierung und Verdrängen aus Deutschland durch Entzug von Sozialleistungen, kritisiert etwa Pro Asyl. Die Menschenrechtsorganisation fürchtet zudem, dass ihre Mitarbeiter und
ehrenamtlichen Helfer kriminalisiert werden, wenn sie abgelehnten
Asylbewerbern Hinweise auf eine drohende Abschiebung geben.

Ursprünglich wollte der Innenminister neben Beamten auch Helfer bestrafen, die von einem Abschiebetermin erfahren und die Betroffenen warnen. Diese Regelung wurde nach Kritik wieder gestrichen. Strafen drohen nun Personen, die einen Beamten dazu bringen, ihm dieses Dienstgeheimnis zu verraten, und dieser
wird deswegen bestraft. Dann könnte ein Helfer in
bestimmten Fällen doch belangt werden, wegen Beihilfe.

Die geplante Unterbringung von abgelehnten Asylsuchenden in regulären Haftanstalten löst besonders viel Kritik aus. “Die Unterbringung von Abschiebehäftlingen in normalen Gefängnissen wäre
ein rechtswidriger Systembruch”, sagte etwa der FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae der Augsburger Allgemeinen. Er verwies auf das
Europarecht, das verbiete, abgelehnte Asylbewerber mit verurteilten
Straftätern zusammen in Gefängnissen unterzubringen. Auch mehrere
Landesjustizminister sind gegen die Aufhebung des Trennungsgebots. Allerdings steht es den Ländern frei, ob sie die Möglichkeit, die mit
der vorübergehenden Aufhebung geschaffen würden, nutzen wollen.

Einigen Innenpolitikern der Union gehen die Maßnahmen
hingegen nicht weit genug. Sie hätten sich zum Beispiel härtere Maßnahmen gegen Personen gewünscht, die falsche Angaben über ihre Identität machen.

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Was will die SPD?

Trotz Bedenken sah sich die SPD gezwungen, das Gesetz mitzutragen. CDU und CSU hatten angekündigt, erst dann im Bundestag über das
Fachkräfteeinwanderungsgesetz beraten, wenn der Koalitionspartner Seehofers Entwurf zustimmt. Dieses soll Ausländern aus Nicht-EU-Staaten, die eine Berufsausbildung haben, den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt ebnen. 

Die SPD hat indes eigene Vorschläge für die Asylpolitik erarbeitet. Das Kabinett beschloss neben Seehofers Gesetz auch einen Entwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) für eine Reform des Asylbewerberleistungsgesetzes. Dieser sieht vor, dass die Geldleistung für Asylbewerber leicht angehoben werden, weil die Lebenshaltungskosten seit der letzten Anpassung gestiegen sind. Alleinstehende oder Alleinerziehende sollen künftig statt 135 Euro pro Monat 150 Euro erhalten. Gleichzeitig sollen Geflüchtete, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, so behandelt werden, als lebten sie in einer Partnerschaft. Das heißt, für sie gilt künftig ein niedrigerer Regelsatz von 136 statt bisher 122 Euro pro Monat. 

Zudem will Heil die Integrationsmöglichkeiten für Geflüchtete verbessern. Sie sollen einen leichteren Zugang zu Sprachkursen erhalten und bessere Chancen auf eine berufliche Förderung bekommen. In der Union ist das umstritten, denn CDU und CSU wollen Integration nur bei einer klaren Bleibeperspektive.

Mit Material von AFP und dpa

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