/Eigenbedarfskündigung: Bundesgerichtshof mahnt Prüfung jedes Einzelfalls an

Eigenbedarfskündigung: Bundesgerichtshof mahnt Prüfung jedes Einzelfalls an

Gerichte müssen bei Eigenbedarfskündigungen in jedem Einzelfall genau prüfen, ob ein Mieter die Wohnung verlassen muss oder ob er wegen eines Härtefalls bleiben darf. Darauf wies der Bundesgerichtshof (BGH) während zweier Verhandlungen über Eigenbedarfskündigungen hin. 

Der BGH beschäftigte sich mit zwei unterschiedlichen Fällen, in denen die Vorinstanzen den Eigenbedarf der Besitzer bestätigt hatten. Im ersten Fall darf laut einem Urteil des Berliner Landgerichts eine Seniorin dennoch in der Wohnung bleiben: Die 80-Jährige, die seit 45 Jahren dort wohnt und der Demenz attestiert wurde, sei ein Härtefall. Dagegen legte ein Familienvater Revision vor dem BGH ein. Die Familie mit zwei kleinen Kindern lebt in einer Zwei-Zimmer-Wohnung und braucht selbst mehr Platz (VIII ZR 180/18).

Im anderen Fall wehren sich zwei Mieter mit Verweis auf verschiedene Krankheiten gegen den Rausschmiss aus einer Doppelhaushälfte in dem kleinen Ort Kabelsketal in Sachsen-Anhalt. Die Vorinstanz war der Ansicht, ein Umzug sei den Mietern zumutbar. Dagegen klagten diese vor dem BGH (VIII ZR 167/17).

Angesichts von Wohnungsnot und immer mehr älteren Mietern bereitet die Härteklausel Gerichten zunehmend Probleme. Der BGH sieht deshalb die Tendenz, dass viele Fälle schematisch und “nicht in gebotener Tiefe” gelöst werden. Dem will er offenbar mit seinen Urteilen am 22. Mai begegnen.

Bei der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe deutete es sich an, dass die Urteile vom BGH aufgehoben werden. In beiden Fällen vermissten die höchsten deutschen Zivilrichter eine gründliche Prüfung. Welche Verschlechterung durch einen Umzug für einen Mieter konkret zu befürchten sei, müsse notfalls ein Gutachter klären.

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