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Wirecard: Bafin erstattet in Wirecard-Affäre Anzeige wegen Marktmanipulation

Wegen der Kursschwankungen beim Finanzdienstleister Wirecard hat die Finanzaufsicht Bafin Anzeige erstattet. Es bestehe der
Verdacht der Marktmanipulation “in Form einer Short Attacke in Aktien
der Wirecard AG”, teilte die Behörde mit. Die Nachrichtenagentur Reuters zitiert mehrere “mit dem Vorgang vertraute Personen”, wonach es um detaillierte Verdachtsmomente gegen Journalisten und Investoren geht.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft München werden mehrere Personen
verdächtigt, mit verteilten Aufgaben den Aktienkurs manipuliert zu
haben. Sie gab die Zahl der von der Bafin benannten Beschuldigten im
einstelligen Bereich an. Zu den Namen äußerten sich beide Behörden
nicht.

Zuvor hatte der Spiegel von Anzeigen gegen “rund ein Dutzend” Personen
berichtet. Laut dem Bericht verdächtigt die Bafin Journalisten der
britischen Wirtschaftszeitung Financial Times, “mit mehreren Fonds
beziehungsweise einzelnen Investoren gemeinsame Sache gemacht zu haben”.
Eine Bafin-Sprecherin wollte das nicht kommentieren.

Die Wirecard-Aktie schloss nach den Berichten rund 3,6 Prozent im
Plus. In den vergangenen Monaten war der Aktienkurs des Dax-Neulings wiederholt eingebrochen. Die Financial Times hatte mehrfach über vorgetäuschte
Umsätze und gefälschte Verträge bei Wirecard in Singapur berichtet. Das Unternehmen wies das zurück. Wirecard fand nach eigenen Angaben in seiner Asien-Zentrale in Singapur lediglich kleinere finanzielle Unregelmäßigkeiten.

Der Online-Zahlungsdienstleister aus Aschheim bei München erstattete daraufhin Anzeige wegen Marktmanipulation. Die Strafverfolger und die Bafin untersuchen den Fall seit Ende Januar. Im Februar geriet ein Financial-Times-Journalist ins Visier. Die Zeitung wies den Verdacht der Marktmanipulation allerdings zurück.

Ungewöhnlicher Schritt: Verbot von Leerverkäufen

Wegen der Kursschwankungen der Wirecard-Aktie griff die Bafin zu einem ungewöhnlichen Mittel: Die Wertpapieraufseher untersagten so genannte Leerverkäufe der Wirecard-Aktie – und verboten damit erstmals Wetten auf einen fallenden Kurs einer bestimmten Aktie, “weil sie das Marktvertrauen in Deutschland ernsthaft bedrohen”. Noch ist offen, ob die Bafin das Verbot verlängert, das sonst am Donnerstag ausliefe.

Für Leerverkäufe leihen sich Investoren Aktien und verkaufen sie in der Erwartung, dass der Kurs fällt und sie die Titel billiger zurückerwerben können, um sie danach dem Inhaber zurückzugeben. Das ist zwar üblich und legal, kann aber auch mit kriminellen Hintergedanken geschehen.

Für den Vorwurf der Marktmanipulation kommt es laut Spiegel nicht
darauf an, ob die Vorwürfe der Financial Times sich als wahr
herausgestellt haben oder nicht. Vielmehr gehe es um die Frage, ob die
Autoren der Wirecard-Artikel wussten, dass bestimmte Personen zuvor
Aktien leer verkauft hatten, um von der Wirkung der Artikel finanziell
zu profitieren – und ob die Autoren diesen Interessenkonflikt
unterschlagen haben. Die Financial Times weist das zurück.

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