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Wahlrecht: Betreute dürfen an Europawawahl teilnehmen

Menschen mit gerichtlich bestellter Betreuung dürfen auf Antrag bereits an der Europawahl am 26. Mai teilnehmen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe auf einen Eilantrag der oppositionellen Bundestagsparteien Grüne, Linke und FDP. 

Die einstweilige Anordnung der drei Bundestagsfraktionen geht zurück auf eine Entscheidung der Karlsruher Richter vom 29. Januar. Damals hatten sie entschieden, dass der Ausschluss von Menschen mit gerichtlich bestellter Betreuung von Wahlen gegen das Grundgesetz verstößt. Daraufhin verabschiedete der Bundestag einen Antrag von Union und SPD für ein inklusives Wahlrecht. Dieses sollte allerdings erst nach der Europawahl ab Juli gelten – für die Opposition eine diskriminierende und nicht verfassungsgemäße Entscheidung.

Das höchste deutsche Gericht schloss sich dieser Sichtweise nun an und ließ damit auch die Argumente der Bundesregierung nicht gelten. Das Wahlrecht bis zur Europawahl durchzusetzen, sei sehr sportlich, sagte der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, dem Sender SWR2 kurz vor der Verhandlung der Verfassungsrichter. Es gehe eben nicht um die Umsetzung von irgendetwas Nettem, sondern um fundamentale Grundrechte.

82.000 Menschen in Deutschland betroffen

Von der Entscheidung sind rund 82.000 Menschen in Deutschland betroffen. Ihnen wurde von Gerichts wegen eine Betreuung in allen Angelegenheiten bestellt, etwa weil sie psychisch krank, geistig behindert oder verwirrt sind.

Laut der Vorsitzenden des Sozialverbandes VdK, Verena Bentele, sind viele geistig Behinderte durchaus in der Lage, eine begründete Wahlentscheidung zu treffen. Die Diskussion müsse sich darauf konzentrieren, dass man “die Person unterstützen muss, wie sie Informationen bekommt”, sagte Bentele. Statt auf die Frage, wer in der Lage ist, eine Wahlentscheidung zu treffen. “Das hinterfragen wir sonst ja bei auch keinem.”

Die VdK-Vorsitzende hält die Entscheidung aus Karlsruhe für überfällig. Bentele hatte eine entsprechende Regelung bereits 2013 als damalige Behindertenbeauftragte der Bundesregierung verlangt.

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