/Einbürgerung: Identitätstäuschern soll länger ihr Pass entzogen werden können

Einbürgerung: Identitätstäuschern soll länger ihr Pass entzogen werden können

Was geschieht eigentlich, wenn sich herausstellt, dass ein Deutscher vor der Einbürgerung falsche Angaben zu seiner Herkunft gemacht hat? Das hängt vor allem davon ab, wie lange er schon Deutscher ist. Bislang gilt eine Fünfjahresfrist: Wer über seine Herkunft gelogen hat, kann bis zu fünf Jahre nach der Einbürgerung seinen deutschen Pass verlieren. Wer nach diesem Zeitraum auffliegt, verliert seine deutsche Staatsangehörigkeit nicht. Künftig soll diese Frist auf zehn Jahre nach der Einbürgerung ausgedehnt werden.

Einen entsprechenden Entwurf für eine Reform des Staatsangehörigkeitsrechts will das Bundesinnenministerium spätestens im Frühherbst vorlegen. Damit komme die Regierung auch einem dringenden Wunsch der Länder nach, sagte Innenstaatssekretär Helmut Teichmann der Deutschen Presse-Agentur.

Das Bundesinnenministerium hatte im vergangenen Jahr bei den Ländern nachgefragt, wie viele Verdachtsfälle bei ihnen erst nach Ablauf der Fünfjahresfrist aufgefallen seien. Laut Teichmann wurden daraufhin mehr als 250 Fälle gemeldet. Allerdings kamen den Angaben zufolge nicht aus allen Bundesländern Rückmeldungen.

Gerichte hatten sich in den vergangenen 20 Jahren mehrfach mit Fällen von Menschen aus der Türkei beschäftigt, die ohne Papiere nach Deutschland eingereist waren und sich als Libanesen ausgegeben hatten. Das Bundesverwaltungsgericht urteilte 2008 über einen dieser Fälle: “Die Rücknahme einer erschlichenen Einbürgerung ist nur innerhalb einer Frist von fünf Jahren nach Aushändigung der Einbürgerungsurkunde noch zeitnah.” Demnach darf die Einbürgerung danach nicht mehr als “rechtswidriger Verwaltungsakt”, der aufgrund falscher Angaben oder arglistiger Täuschung zustande gekommen ist, rückgängig gemacht werden. Diese Einschätzung müsste für die geplante Reform revidiert werden.

Im Bundesinnenministerium glaubt man, dass die Verlängerung der Frist auch deshalb etwas bewirken wird, weil einige Identitätstäuscher
ihre wahre Herkunft wohl bewusst erst nach Ablauf von fünf Jahren
preisgeben – etwa um Dokumente zu beschaffen, die für eine Eheschließung
notwendig sind. Eine Rücknahme der Einbürgerung ganz ohne zeitliche
Begrenzung wäre indes kaum durchsetzbar: Das Prinzip des “Vertrauensschutzes” soll gewährleisten, dass sich ein Bürger auf den
Bestand eines von einer Behörde erlassenen Verwaltungsaktes verlassen
kann.

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