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Starke-Familien-Gesetz: Mehr Unterstützung für einkommensschwache Familien

Einkommensschwache Familien bekommen mehr staatliche Hilfen. Der Bundesrat hat dem sogenannten Starke-Familien-Gesetz zugestimmt, das der Bundestag bereits beschlossen hatte. Die Bundesregierung geht davon aus, dass dann rund zwei Millionen Kinder anspruchsberechtigt sind. Derzeit seien es rund 800.000.

Zum 1. Juli 2019 steigt damit der Kinderzuschlag von 170 auf 185 Euro im Monat. Zugleich wird der Empfängerkreis ausgeweitet: Auch Alleinerziehende sollen von der Leistung profitieren. Dazu wird das Einkommen eines Kindes wie Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss künftig nur noch zu 45 Prozent – statt wie bisher vollständig – auf den Kinderzuschlag angerechnet. Wer den Kinderzuschlag erhält, wird zudem künftig von den Kitagebühren befreit.

Zum 1. Januar 2020 wird die obere Einkommensgrenze für den Zuschlag abgeschafft. Das bedeutet, wenn Eltern etwas mehr verdienen, wird sich die Leistung nach und nach verringern und nicht mehr wie bislang abrupt wegfallen. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) sprach vor dem Bundesrat von einem “klaren Signal gegen Kinderarmut“. Mit dem allmählichen Auslaufen des Kinderzuschlags werde die bisherige “Abbruchkante” abgeschafft, die dazu führte, dass der Zuschlag ab einem bestimmten Einkommen komplett wegfällt. “Wir wollen ein Zeichen setzen, dass sich Arbeit lohnt.”

Kostenloses Mittagessen, kostenlose Fahrkarte

Verbesserungen wird es auch beim Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder
aus armen Familien geben: Der Zuschuss für den persönlichen Schulbedarf
steigt zum 1. August 2019 von 100 auf 150 Euro. Für Kultur, Sport und
Spiel stehen pro Monat dann 15 statt zehn Euro zur Verfügung. Auch sollen
betroffene Kinder ein kostenloses Mittagessen in Kitas und Schulen sowie
kostenlose Fahrkarten für den öffentlichen Nahverkehr erhalten. 

Das Gesetz schafft auch Verbesserungen bei der Lernförderung. Diese solle es künftig nicht erst geben, wenn ein Kind versetzungsgefährdet ist. Denn dann sei es oft schon zu spät. Mit der Neuregelung erhöhe sich die Zahl der Anspruchsberechtigten um 1,2 Millionen auf rund zwei Millionen.

Giffey kündigte an, die Antragstellung für die betroffenen Familien zu
vereinfachen. In den Formularen solle die Sprache verändert und die
Schrift vergrößert werden. Damit solle die Zeit zum Ausfüllen des
Formulars minimiert werden.

Für die Reform des Kinderzuschlags stellt der Bund eine Milliarde Euro bis Ende 2021 zur Verfügung, für Änderungen beim Bildungs- und Teilhabepaket rund 220 Millionen Euro pro Jahr.

Kritikerinnen begrüßen die Änderungen, fordern aber zugleich weitgehendere Reformen, um gegen Kinderarmut vorzugehen. Die SPD wie auch Sozialverbände und Teile der Opposition wollen langfristig eine Kindergrundsicherung einführen, die die bisherigen Leistungen bündeln soll.

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