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Julian Assange: Journalisten dürfen keine Komplizen sein

Julian Assange will ein Journalist sein. Und ja, der am Donnerstag festgenommene Mitgründer der Enthüllungsplattform WikiLeaks hat im Kern eine der vornehmsten Aufgaben dieser Berufung erfüllt. Er hat vertrauliches Material veröffentlicht, das Missstände aufdeckt, an denen es ein berechtigtes öffentliches Interesse gibt: Regierungshandeln, das Menschenrechte verletzt hat, Verbrechen, um es deutlich zu sagen.

Es ist also verständlich, wenn Journalisten nun alarmiert sind. In den USA ist Anklage gegen Assange erhoben worden. Und in der Begründung finden sich Punkte, die für viele nahelegen, dass es auch um Abschreckung geht. Dass es zumindest ein Ziel der Strafverfolgung gegen die schillernde Ikone des Whistleblowertums ist, die Freiheit der Presse zu schwächen. Die Frage ist legitim: Werden Journalisten damit künftig selbst Verbrecher, wenn sie Geheimes ans Licht bringen und damit Verbrechen beleuchten, von denen doch die Öffentlichkeit wissen muss?

Die Angst, dass da noch mehr kommt, wenn einmal verurteilt wird, was ein Grundrecht ist – sie ist begründet. Denn dies ist unabhängig vom Fall Assange richtig: Jene, deren Geheimnisse der Journalismus im Sinne seiner demokratischen Aufgabe enthüllt, wehren sich nach Kräften. Das Recht, solches Material zu veröffentlichen – es ist immer in Gefahr. Das Recht, Quellen zu schützen, Informanten nicht preiszugeben – es wird immer angegriffen. In dieser Hinsicht ist die Anklage gegen Assange in der Tat problematisch. Sie legt auch ein Dilemma offen: Journalisten sind besonders geschützt, Whistleblower sind es nicht.

Was kann man zeigen, was nicht?

Doch Journalisten – auch das gehört zu dieser Berufung – sollten es sich nicht zu einfach machen. Assange ist eben ausdrücklich nicht wegen Spionage oder Geheimnisverrat, nicht wegen der Veröffentlichung klassifizierter Dokumente oder gar einer Verschwörung gegen die USA angeklagt. Die Vorwürfe sind deutlich begrenzter. Und sie sind hilfreich, um den Unterschied zwischen Assange und einem verantwortungsvollen Journalisten zu verstehen. Denn sie zielen auf den Teil seines Handelns, der nicht nur aus Sicht der Justiz strafbar ist, sondern für jeden Journalisten ein Tabu wären.

Die Anklage basiert auf der mutmaßlichen Beteiligung Assanges an der Beschaffung des Materials: Er soll Chelsea Manning dabei geholfen haben, ein Passwort für US-Regierungsrechner zu knacken. Er soll sich mit der Whistleblowerin verschworen haben, also selbst daran mitgewirkt haben, geheime Dokumente zu stehlen. Als Journalist hätte er damit eine Grenze überschritten. Noch einmal: Geleakte Dokumente darf ein Journalist veröffentlichen. Dienen sie im Sinne seiner Aufgabe der Aufklärung der Öffentlichkeit, kann man eigentlich sagen: Er muss. Aber er darf nicht am Diebstahl dieser Dokumente mitwirken oder auch nur dazu anstiften.

Abgesehen davon, dass solche Veröffentlichungen auch die Pflicht beinhalten, mögliche Gefahren für Betroffene zu prüfen und nicht einfach ungefiltert Unmengen an Material in die Welt zu schicken. Es hat einen Grund, warum investigative Journalisten sehr viel Zeit in die Abwägung stecken: Was kann man zeigen, was nicht? Welches öffentliche Interesse besteht etwa daran, Kontakte chinesischer Menschenrechtsaktivisten mit US-Vertretern offenzulegen und sie so potenziellen Repressionen auszusetzen? Auch das ist Teil der WikiLeaks-Radikalität.

Warum das Misstrauen in die Justiz?

Die Grenze, die Assange möglicherweise überschritten hat, erscheint bislang nicht sonderlich scharf. Die Anklageschrift ist zu vage, um sagen zu können, ob er wirklich zu weit gegangen ist. Aber die Vorwürfe sind nicht geringfügig. An ihrer Klärung auf dem Wege der Justiz sollte jeder Journalist ein Interesse haben. Es bräche nicht gleich die Presse- und Meinungsfreiheit zusammen, wenn Assange auf dieser Grundlage verurteilt würde. Er muss sich für sein Handeln verantworten. Vorerst ist daran nichts Überzogenes zu erkennen.

Sich vorschnell mit Assange gemeinzumachen, seine Verhaftung und Anklage in den USA zu verteufeln, verbietet sich darüber hinaus aus weiteren Gründen. Ursprünglich entzog er sich mit seiner Flucht den Vergewaltigungsvorwürfen aus Schweden, verschanzte sich in der ecuadorianischen Botschaft in London aus Furcht, er werde in die USA ausgeliefert, wo ihm die Todesstrafe drohen könne. Diese Erzählung allzu leicht zu übernehmen zeugt von einem tiefen Misstrauen in die Funktionsfähigkeit der Justiz, das keinem Journalisten gut steht.

Die Gerichte in Schweden müssen klären, ob Assange dort für ein Verbrechen bestraft werden muss. Die Gerichte in Großbritannien müssen klären, ob er in die Vereinigten Staaten überstellt werden soll. Die Gerichte in den USA müssen klären, ob und wie weit er sich strafbar gemacht hat. Journalisten sollten das begleiten und nicht schon unausgesprochen davon ausgehen, dass Assange zum Opfer einer willkürlichen Justiz zu werden droht.

Assange hat Fairness verdient

Das heißt im Übrigen nicht, Assange nun einfach fallen zu lassen. Das wäre auch heuchlerisch, nachdem Medien weltweit viele WikiLeaks-Veröffentlichungen lange so dankbar und bisweilen unkritisch aufgesogen haben. Wie gesagt: Vieles, was so bekannt wurde, erfüllte eine ureigene journalistische Aufgabe. Und Assange hat einen fairen Umgang verdient, in der Berichterstattung wie im Gerichtssaal. Wann immer ihm Unrecht widerfährt, muss es benannt werden. Dazu gehört beispielsweise auch der Hinweis: Ja, einmal in die USA ausgeliefert, sind weitere Anklagen nicht ausgeschlossen – die dann den Grund für die Ereiferung liefern können, die viele jetzt schon für angebracht halten. Aber Präzision ist notwendig.

Und deshalb bleibt es auch wichtig zu sagen, wo Assange richtigliegt und wo falsch. Wo er belangt werden soll für etwas, das zu Recht einen hohen Schutz genießt – wobei das eben jetzt noch nicht abzusehen ist. Aber auch, wo er ein Handeln an den Tag gelegt hat, für das er sich in Teilen juristisch verantworten muss und das kein Journalist verteidigen sollte. Und zur ganzen Wahrheit gehört da ganz zentral die Rolle von WikiLeaks im US-Wahlkampf 2016: Wie weit Assange selbst an den russischen Hacks und Manipulationsversuchen beteiligt war, ist längst nicht geklärt. Aber die einseitige Veröffentlichung von Mails aus dem Clinton-Lager hat mit Trump einen Kandidaten präferiert, der noch heute als Präsident die Presse als “Feind des Volkes” angreift. Er hat im Namen der Meinungsfreiheit Heldenhaftes geleistet, aber nicht alles, was er getan hat, ist heldenhaft.

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