/Gesundheitssystem: Ärzte müssen mehr Sprechstunden anbieten

Gesundheitssystem: Ärzte müssen mehr Sprechstunden anbieten

Gesetzlich Krankenversicherte sollen nicht mehr monatelang auf Arzttermine warten müssen. Der Bundesrat hat dem sogenannten Terminservicegesetz zugestimmt: Damit müssen Ärzte voraussichtlich ab Mai mindestens 25 Sprechstunden pro Woche anbieten statt wie bisher 20; Fachmediziner wie Augen-, Frauen- oder HNO-Ärzte sollen pro Woche fünf offene Sprechstunden für Patienten ohne Termin anbieten. Im Gegenzug erhalten die Ärzte höhere Vergütungen.

Wenn ein Hausarzt seinem Patienten einen dringenden Facharzttermin vermittelt, bekommt er dafür künftig einen Zuschuss von mindestens zehn Euro. Der behandelnde Facharzt erhält eine Vergütung außerhalb seines Budgets. Dasselbe gilt für Leistungen, die in den offenen Sprechstundenzeiten erbracht werden. Ärzte, die auf dem Land tätig sind, sollen ebenfalls Zuschläge erhalten – als Anreiz, um dort langfristig eine bessere Versorgung zu erzielen.

Kritiker: Ärzte bereits am Limit

Bei der Vermittlung durch eine Terminservicestelle bekommen die Mediziner zusätzlich einen je nach Wartezeiten gestaffelten Zuschlag. Die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen existieren seit 2016. Sie sollen ab 2020 für Notfälle rund um die Uhr erreichbar sein und zwar im Internet und per Telefon über die Nummer 116117.   

Kritiker befürchten, dass das Gesetz nicht ausreicht, um für schnellere Arzttermine zu sorgen. Die meisten Ärzte arbeiteten heute schon mehr, als die künftig geltende Mindestzahl vorsehe, hieß es sowohl von Fachverbänden als auch aus der Opposition. Die Krankenkassen erwarten hingegen wegen höherer Vergütungen für Ärzte deutliche Verbesserungen bei den Wartezeiten.

Neben der Terminvergabe regelt das Gesetz viele weitere Dinge: So soll das deutsche Gesundheitssystem etwa digitaler werden. Die Krankenkassen werden verpflichtet, für ihre Versicherten bis
spätestens 2021 elektronische Patientenakten anzubieten. Auch werden die Zuschüsse für Zahnersatz erhöht. Zudem übernehmen die Kassen künftig die Kosten für die sogenannte Kryokonservierung. Beispielsweise Krebskranken soll es dadurch ermöglicht werden, Eizellen oder Samen bei drohender Unfruchtbarkeit einfrieren zu lassen.

Hits: 16