/EU-Gericht: Klage gegen Beihilfen für Frankfurt Hahn abgewiesen

EU-Gericht: Klage gegen Beihilfen für Frankfurt Hahn abgewiesen

Im Streit um Beihilfen für den Flughafen Frankfurt-Hahn ist die Klage der Lufthansa abgewiesen worden. Sie habe nicht
ausreichend darlegen können, dass die Beihilfen ihre Interessen
beeinträchtigt haben, heißt es zur Begründung vom Gericht der Europäischen Union (Az: T-492/15). Es geht um Gelder, die die Länder Rheinland-Pfalz und Hessen bis 2008 gezahlt haben.

Damals stand der Flughafen Hahn
noch unter der Führung der Fraport AG, der Betreiberin des Flughafens in
Frankfurt am Main. Aber auch die beiden Länder hatten Anteile. 2009
hatte Rheinland-Pfalz die Fraport-Anteile übernommen und 2017
an die chinesische HNA Group verkauft. Hessen hält noch 17,5 Prozent.

Die EU-Kommission hatte
die bis 2008 gezahlten Subventionen 2014 gebilligt. Laut dem Beschluss der EU-Kommission von 2014 waren Unterstützungen des Flughafens Hahn
entweder keine staatlichen Beihilfen oder mit dem
EU-Beihilferecht vereinbar. Außerdem hätten frühere Verträge mit Ryanair
sowie Regelungen zu Flughafenentgelten keine staatlichen Beihilfen
enthalten. Gegen diesen Beschluss klagte die Lufthansa. Sie wendete sich dabei auch gegen Vergünstigungen für die
irische Billigfluglinie Ryanair am Flughafen Hahn in den Jahren 1999 bis 2006.

Doch
die Lufthansa habe nicht dargelegt, dass sie durch diese Maßnahmen
eigene Marktanteile verloren oder sonst wirtschaftliche Nachteile
erlitten hat, urteilte nun das europäische Gericht erstinstanzlich. Das gelte selbst dann, wenn man
annehme, dass die Beihilfen für den Flughafen Frankfurt-Hahn an Ryanair “durchgeleitet” worden seien. Die Klage der Lufthansa sei daher unzulässig. Die Airline kann hiergegen aber noch Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) einlegen.

Hits: 36