/Pränataldiagnostik: “Es gibt auch ein Recht auf Nichtwissen”

Pränataldiagnostik: “Es gibt auch ein Recht auf Nichtwissen”

Der Bundestag hat über die Frage diskutiert, ob Bluttests für Schwangere, mit denen sich feststellen lässt, ob ihr Kind das Down-Syndrom hat, Kassenleistung werden sollen. Die Meinungen gehen dazu quer durch alle Fraktionen weit auseinander. Die Orientierungsdebatte, an der sich 38 Rednerinnen und Redner beteiligten, war auf zwei Stunden angesetzt.

Befürworter wie beispielsweise die Unionsabgeordnete Claudia Schmidtke argumentierten vor allem damit, dass die für das Ungeborene gefährlichere Fruchtwasseruntersuchung bei Risikoschwangeren, die demselben Ziel dient, breits heute Kassenleistung sei. Es sei nicht rational, dass man bei einem weniger gefährlichen Diagnoseverfahren strengere Grenzen ziehen wolle, sagte sie. Sie machte außerdem geltend, dass man Kassenleistungen mit einer Beratungspflicht verbinden könne. Wenn Eltern für das Diagnoseverfahren einfach selbst bezahlten, wie es derzeit der Fall sei, sei das nicht möglich.

Die Linken-Abgeordnete Petra Sitte nannte es sozial ungerecht, wenn ärmere Frauen von dem Test ausgeschlossen blieben, weil sie sich diesen nicht leisten könnten. Ähnlich argumentierte der SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach. “Wir können nicht sagen, den besseren Test können wir Ihnen nicht anbieten können, weil sie das Geld nicht haben”, sagte Lauterbach. Lauterbach wies außerdem daraufhin, dass sich in 19 von 20 Fällen der Verdacht auf ein Downsyndrom nicht bestätige. Der Bluttest könne also vor allem dazu führen, eine Behinderung auszuschließen.

Es geht auch um künftige Tests

Lauterbach ging aber auch auf das Problem ein, dass es künftig viele Tests geben werde, mit denen sich schon vor der Geburt das Risiko für bestimmte Krankheiten feststellen lasse. Nicht in allen Fällen sei deren Nutzen so eindeutig wie bei den nun diskutieren Bluttests. Er forderte deswegen die Einsetzung einer neuen Kommission aus Ethikern und Medizinern, die über solche Tests entscheiden solle.

Auch der AfD-Abgeordnete Axel Gehrke sprach sich dafür aus, Bluttests für Risikoschwangere zur Kassenleistung zu machen. Für Protest sorgte er mit seiner Einlassung, SPD und Grüne vermittelten Müttern den Eindruck, sie könnten sorglos noch bis zum neunten Monat ein Abbruch vornehmen lassen können. Dadurch werde Druck auf Mütter aufgebaut.

Die behindertenpolitische Sprecherin der Grünen, Corinna Rüffer, sprach sich dagegen eindeutig gegen die Tests aus. “Wir stehen am Rande einer Entscheidung, die wir gerade noch steuern können”, sagte sie, nachdem sie die Gäste auf der Tribüne begrüßt hatte. Dort verfolgten Eltern mit Kindern, die das Down-Syndrom haben, die Aussprache. Ziel von gesundheitlichen Leistungen müsse immer sein, Menschen zu heilen, sagte Rüffer. Das Down-Syndrom sei aber keine Krankheit und könne auch nicht geheilt werden.

“Test dient der Selektion”

Die Tests dienten der Selektion, denn die meisten Embryos, bei denen Trisomie 21 festgestellt werde, würden abgetrieben. In Gesprächen mit Eltern mit betroffenen Kindern hätten ihr viele Menschen zudem gesagt, dass sie dankbar seien, dass sie vor der Geburt nichts von der Behinderung ihres Kindes gewusst hätten und auch nicht wisssen mussten. 

Das eigentliche Problem sei, dass die Gesellschaft nicht geübt sei, um Umgang mit Behinderungen, sagte Rüffer. Das müsse besser werden. Die SPD-Abgeordnete Dagmar Schmidt, die selbst Mutter eines Down-Syndrom-Kindes ist, sagte, sie sei gegen eine Zweiklassenmedizin. Hier gehe es aber auch um wirtschaftliche Interessen. Die Initiatoren des Antrags, Bluttests zur Kassenleistung zu machen, seien nicht Patientenvertreter sondern die Hersteller gewesen, die sich auf einem lukrativen Markt bewegten. “Es gibt auch ein Recht auf Nichtwissen”, sagte Schmidt. Zudem seien Ärzte oft nicht in der Lage, nach einem Test darüber zu beraten, wie mit den Ergebnissen umzugehen sei.

Zwischen einer generellen Befürwortung und der grundsätzlichen Ablehnung gab es aber auch viele Kompromisspositionen. Auch die Grünen-Abgeordnete Kirsten Kappert-Gonther beispielsweise sprach sich gegen die flächendeckende Einführung der Tests wie in Island aus. Dort werde kaum noch ein Kind mit Down-Syndorm geboren. “Diesen Normalfall darf es in Deutschland nicht geben”, sagte sie. Gleichwohl sollte in bestimmten Risikofällen der Test zur Kassenleistung werden. Andere plädierten dafür, den Test erst ab der 12. Woche zu bezahlen. Damit würde ausgeschlossen, dass eine Frau ohne weitere medizinische Indikation abtreiben könnte, da dies in Deutschland nur in den ersten drei Monaten straffrei möglich ist.

Die Parlamentarier werden an diesem Donnerstag keinen Beschluss fassen. Die Entscheidung zu einer Kostenübernahme durch die Kassen muss letztlich der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) des Gesundheitswesens treffen.

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