/Innere Sicherheit: Sächsischer Landtag beschließt neues Polizeigesetz

Innere Sicherheit: Sächsischer Landtag beschließt neues Polizeigesetz

Der Sächsische Landtag hat mit deutlicher Mehrheit das das umstrittene neue Polizeigesetz angenommen. 74 Abgeordnete stimmten für den Entwurf der schwarz-roten Koalition, 34 dagegen. Es gab neun Enthaltungen. Die Polizei soll durch das Gesetz deutlich mehr Befugnisse im Kampf gegen Terrorismus und grenzüberschreitende Kriminalität erhalten. Kritiker warnen dagegen vor massiven Einschnitten in die Bürgerrechte.

Unter anderem sieht das Gesetz die landesweite Einführung von Bodycams, also am Körper getragenen Kompaktkameras für die Aufzeichnung von Einsätzen vor. Sie sollen Polizisten vor Übergriffen schützen. Auch die automatisierte Erfassung von Autokennzeichen wird erlaubt. Die SPD konnte ihre Forderung nach einer Kennzeichnungspflicht für Polizisten dagegen nicht durchsetzen. Bürgerrechtler hatten diese gefordert, um Polizistinnen und Polizisten bei Fehlverhalten identifizieren zu können. Kritiker, allen voran die Polizeigewerkschaften, sind dagegen und argumentieren, die Kräfte seien durch individuelle Nummern dem Risiko von Angriffen und Falschbeschuldigungen ausgesetzt.

Außerdem erhält die Polizei mehr Überwachungsrechte und darf etwa nach Zustimmung eines Richters oder einer Richterin auch ohne Verdacht auf eine konkrete Straftat Telefongespräche abhören und Kurznachrichten lesen. Auch die Überwachung von Gefährdern durch elektronische Fußfesseln wird erlaubt.

“Das erneuerte Polizeirecht ist unsere Antwort auf die veränderte Gefahrenlage”, sagte Sachsens Innenminister Roland Wöller (CDU). Die Koalition habe sich viel Zeit genommen, um Zweifel auszuräumen. Im Grunde seien es die Ideen der Freiheit und Selbstbestimmung, die das Gesetz schützen will. “Wer präventiv handelt währt Gefahren ab und vermeidet Opfer”,

Das Gesetz soll zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Es ist die erste umfassende Neuerung des Polizeigesetzes in Sachsen seit 20 Jahren. Grüne und Linke haben angekündigt, beim sächsischen
Verfassungsgerichtshof eine Normenkontrollklage gegen das Gesetz
einzureichen.

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