/Cum-Ex-Skandal: Deutscher Anwalt von Vorwurf der Wirtschaftsspionage freigesprochen

Cum-Ex-Skandal: Deutscher Anwalt von Vorwurf der Wirtschaftsspionage freigesprochen

Der Stuttgarter Jurist Eckart Seith ist in Zürich vom Vorwurf der Wirtschaftsspionage freigesprochen worden. Ihm wurde wegen Anstiftung zu einem Verstoß gegen das Bankengesetz aber eine Geldstrafe zur Bewährung auferlegt, führte der Richter des Bezirksgerichts in Zürich aus. Seith ist in Deutschland bekannt dafür, dass er durch ein Verfahren half, den Steuerskandal mit Cum-Ex-Geschäften aufzudecken.

Ein mitangeklagter Deutscher wurde in einem Fall wegen Wirtschaftsspionage verurteilt und erhielt eine Haftstrafe von 13 Monaten auf Bewährung und eine Geldstrafe. Ein weiterer mitangeklagter Deutscher erhielt ebenfalls eine Geldstrafe auf Bewährung. Seiths Anwalt kündigte umgehend Berufung an. “Ein schmutziges Urteil”, sagte Seith nach der Verhandlung.

Seith wurde vorgeworfen, die Schweizer Bank J. Safra Sarasin ausspioniert und sich mithilfe der zwei Deutschen vertrauliche Bankdokumente besorgt zu haben. Die Anklage forderte für ihn dreieinhalb Jahre Gefängnis ohne Bewährung. Seith wies die Vorwürfe einer strafbaren Handlung stets zurück.

Bankgeheimnis seit Jahren ein Reizthema

Seith geriet in die Rolle des Aufklärers durch einen Prozess, den er für den Drogerieunternehmer und Milliardär Erwin Müller führte. Der hatte 45 Millionen Euro in Fonds mit Cum-Ex-Geschäften verloren, die ihm die Sarasin-Bank angedient hatte. Mit den sogenannten Cum-Ex-Deals machten Banken, Anlageberater und Kunden eigentlich Gewinne auf Kosten der Steuerzahler. Die Gesetzeslücke, die das möglich machte, wurde 2012 geschlossen. Anlagefonds ließen sich mithilfe von Aktientransaktionen rund um den Dividendenstichtag Kapitalsteuern erstatten, die sie nie gezahlt hatten.

Seith erstritt 2017 vollen Schadenersatz, weil er nachwies, dass die Bank Müller über die Risiken nicht aufgeklärt hatte. Er legte interne Dokumente der Sarasin-Bank vor, die ihm, wie er sagt, anonym zugespielt wurden. Für die Schweizer aber ging es in dem Prozess nicht um eine Bewertung der Cum-Ex-Geschäfte, sondern um das Bankgeheimnis, seit Jahren ein Reizthema zwischen den Nachbarländern.

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