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Verbraucherschutz: Frei sein will gelernt sein

Kürzere Laufzeit, leichtere Kündigung: Die Justizministerin will Verbraucher vor Kostenfallen in Strom- und Handyverträgen schützen. Doch auch die Kunden müssen umdenken.

10. April 2019, 12:15 UhrEditiert am 10. April 2019, 12:15 Uhr

Was ist die wichtigste Eigenschaft eines Mobilfunkvertrags? Das
“Highspeed-Datenvolumen”, mit dem der Anbieter so prominent wirbt? Die schöne “Allnet-Flat”,
mit der man in alle Netze so lange telefonieren kann, wie man will? Oder das neue Smartphone,
das es für einen müden Euro spottgünstig dazugibt?

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