/Regenschirm-Bewegung: Anführer der Demokratiebewegung in Hongkong schuldig gesprochen

Regenschirm-Bewegung: Anführer der Demokratiebewegung in Hongkong schuldig gesprochen

Ein Gericht in Hongkong hat neun Anführerinnen und Anführer der prodemokratischen “Regenschirm-Bewegung” wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses schuldig gesprochen. Sie hatten vor viereinhalb Jahren dafür demonstriert, dass die Bevölkerung der halbautonomen Metropole ihre eigene Regierung wählen darf.  Das Strafmaß wurde zunächst nicht mitgeteilt.

Unter den Verurteilten sind Abgeordnete des Parlaments, renommierte Akademiker sowie Studentenführer. Sie hatten 2014 die Regierung und Teile der Stadt über Wochen lahmgelegt. Es war die größte Protestbewegung der vergangenen Jahre. Ihnen drohen bis zu sieben Jahre Haft. Sollten die Abgeordneten länger als einen Monat ins Gefängnis müssen, würden sie ihren Parlamentssitz verlieren. 

Die Bewegung bekam ihren Namen von den Regenschirmen, die die
Demonstranten gegen das Tränengas der Polizei und die brennende Sonne
oder den Regen einsetzten, während sie 79 Tage lang friedlich wichtige
Straßenzüge besetzt hielten.
In Folge der Proteste waren Gruppen und politische Parteien, die mehr Selbstbestimmungsrechte oder sogar auch die Unabhängigkeit für Hongkong gefordert hatten, verboten worden.

Die Strafverfolgung gegen die Anführer
der Bewegung begann erst mit erheblicher Verspätung. Nur einen Tag
nachdem ein Peking-treues Wahlkomitee die neue Regierungschefin Carrie
Lam im März 2017 ausgesucht hatte
, war Anklage erhoben worden. Die
Demonstranten hatten sich damals auch an diesem Auswahlprozess gestoßen
und das Recht gefordert, ihre politischen Führer und das Parlament in
wirklich freien Wahlen selbst bestimmen zu dürfen.

Die frühere britische Kolonie Hongkong wird seit seiner Rückgabe 1997 an China nach dem Grundsatz “ein Land, zwei Systeme” autonom als eigenes Territorium regiert. Anders als die Menschen in der Volksrepublik China genießen die sieben Millionen Hongkonger vergleichsweise große Rechte wie Presse-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit.

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