/Bundeskriminalamt: BKA stellt deutlich mehr Anfragen zu Internetnutzern

Bundeskriminalamt: BKA stellt deutlich mehr Anfragen zu Internetnutzern

Die Zahl der Abfragen zur Identifizierung von Internetnutzern durch das Bundeskriminalamt (BKA) hat deutlich zugenommen. Das berichtet der Spiegel unter Berufung auf eine Stellungnahme der Bundesregierung in einem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Allein die Abteilung “Schwere und Organisierte Kriminalität” (SO) habe demnach 2017 neunmal so viele Anfragen gestellt wie 2013. Als Grund für den Anstieg gab die Bundesregierung die steigende Nutzung von Internet und Smartphones an.

In dem Verfahren in Karlsruhe geht es laut Spiegel darum, dass Behörden bei den Telekommunikationsbetreibern Bestandsdaten von deren Kundinnen und Kunden abfragen. Damit sollen vorrangig mittels IP-Adressen, die beim Besuch einer Internetseite meist erfasst werden, Inhaber eines Internetanschlusses gefunden werden. Es können aber auch Passwörter oder Personalien früherer Inhaber von Anschlüssen angefordert werden.

“Wegen dieses politischen Überwachungswahns ist die Gefahr, zu Unrecht in das Visier von Ermittlern oder Abmahnkanzleien zu geraten, drastisch gestiegen”, sagte der Spitzenkandidat der Piratenpartei für die Europawahl Patrick Breyer dem Spiegel. Er ist einer der Kläger vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Abfragen seien “zu einem Standardverfahren” geworden.

Wie der Spiegel die Stellungnahme der Bundesregierung zitiert, werden die Abfragen zwar nicht statistisch erfasst. Aus den Rechnungen, die die Betreiber für die Abfragen stellen, ließen sich aber Rückschlüsse ziehen. Demnach gab es im Jahr 2013 gut 2.000 Anfragen durch die Abteilung SO, 2017 mehr als 17.000, und 2018 allein bis Ende Juli mehr als 9.000.

Die tatsächlichen Zahlen seien höher, da Kosten auch über die Staatsanwaltschaften abgerechnet würden, schreibt der Spiegel weiter. Dabei würden oft Anfragen ausländischer Dienststellen bearbeitet und die Daten an diese weitergeleitet, selbst wenn kein Anfangsverdacht im Rahmen der Geltung deutschen Strafrechts vorliege.

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