/Frankreich: Oberstes Gericht hebt Teile des Anti-Randalierer-Gesetzes auf

Frankreich: Oberstes Gericht hebt Teile des Anti-Randalierer-Gesetzes auf

Der französische Verfassungsrat hat das sogenannte Anti-Randalierer-Gesetz der
Regierung in Teilen zurückgewiesen. Das Gesetz räume den Behörden zu
viel Spielraum bei der Begründung von Demonstrationsverboten ein, teilte das Oberste Gericht mit.

Das neue Gesetz hätte
es Präfekten ermöglicht, ohne richterliche Grundlage
Demonstrationsverbote gegen all jene auszusprechen, “die eine besonders
schwere Gefahr für die öffentliche Ordnung” darstellen. Die Präfekten sind in den französischen Präfekturen, meist auf Ebene der Départements, die höchsten Repräsentanten der Zentralregierung.

Während der Verfassungsrat die leichteren Demonstrationsverbote kippte, erklärte er andere Teile des Gesetzes aber für zulässig, etwa die darin vorgesehenen verschärften
Sanktionen gegen Vermummte und Organisatoren nicht genehmigter
Demonstrationen.
Wer
sein Gesicht teilweise oder ganz verhüllt, muss demnach mit einem Jahr Haft und
15.000 Euro Geldstrafe rechnen. Demonstranten, die ohne Genehmigung
protestieren, drohen bis zu sechs Monate Haft und 7.500 Euro Geldstrafe.

Das
Gesetz war von der Regierung von Präsident Emmanuel Macron
auf den Weg gebracht worden, nachdem es bei den Protesten der Gelbwesten zu Ausschreitungen gekommen war. Kritiker sehen darin eine Einschränkung der
Bürgerrechte.

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