/Passentzug: Deutsche IS-Kämpfer verlieren Staatsbürgerschaft

Passentzug: Deutsche IS-Kämpfer verlieren Staatsbürgerschaft

Kämpft ein volljähriger Deutscher für eine Terrormiliz wie den “Islamischen Staat” (IS), soll er die Staatsbürgerschaft verlieren. Voraussetzung für den Passentzug ist aber, dass der Betroffene noch mindestens eine weitere Staatsbürgerschaft besitzt – Deutschland entlässt niemanden in die Staatenlosigkeit. Das Bundeskabinett verabschiedete einen entsprechenden Gesetzentwurf. Durch ihre Teilnahme an Kampfhandlungen für eine Dschihadistenmiliz im Ausland brächten die Betroffenen zum Ausdruck, dass sie sich von Deutschland und seiner grundlegenden Werteordnung abgewandt hätten, heißt es zur Begründung.

Auf die Neuregelung hatten sich Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) und Justizministerin Katarina Barley (SPD) Anfang März geeinigt. Sie soll aber nur für die künftige Beteiligung an Kampfhandlungen gelten, weil sie andernfalls gegen das Rückwirkungsverbot verstoßen würde. Für mutmaßliche IS-Angehörige, die jetzt schon in Syrien oder im Irak in Gefangenschaft sind, ändert sich dadurch nichts.

Dem Bundesinnenministerium zufolge sind 1.050 Menschen seit 2013 aus Deutschland ins syrische und irakische Kriegsgebiet ausgereist, um sich dem IS anzuschließen. Etwa 200 kamen ums Leben. Rund ein Drittel ist bereits nach Deutschland zurückgekehrt. Viele deutsche IS-Anhänger sitzen in Nordsyrien in kurdischer Haft. Was mit ihnen geschehen soll, ist unklar. Rein juristisch haben alle deutschen Staatsbürger im Ausland ein Rückkehrrecht, auch wenn sie im Verdacht stehen, für den IS gekämpft zu haben.

“Präventive Wirkung”

Großbritannien und Australien hatten Gesetzesänderungen bei Staatsbürgerschaften von Dschihadisten bereits vor längerer Zeit beschlossen – und auch schon zur Anwendung gebracht. In der Union ärgern sich jetzt einige Innenpolitiker, dass es hierzulande bis zu einer Einigung so lange gedauert hat. Der damalige Unionsfraktionsvize Thomas Strobl (CDU) habe diesen Vorschlag schon früh in 2014 eingebracht, der Koalitionspartner SPD habe dem allerdings mehrfach nicht zugestimmt. “Für viele der aktuell relevanten IS-Kämpfer kommen wir deshalb jetzt leider zu spät”, sagte der CDU-Innenpolitiker Armin Schuster.

Das Innenministerium hofft, dass von der Neuregelung ein Signal ausgeht und es eine “präventive Wirkung” entfalten wird.

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