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Elektromobilität: Bundesregierung stimmt Zulassung von E-Scootern zu

Die Nutzung von Elektrotretrollern soll aus Sicht der Bundesregierung künftig auf deutschen Straßen erlaubt sein. Das Kabinett beschloss in Berlin eine entsprechende Verordnung. “Wir wollen neue Wege moderner, umweltfreundlicher und sauberer Mobilität in unseren Städten”, sagte Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) nach dem Beschluss. Bis die sogenannten E-Scooter aber auf öffentlichen Straßen fahren dürfen, muss noch der Bundesrat zustimmen. Das erfolgt voraussichtlich am 17. Mai.

Scheuer sieht in den E-Scootern eine zusätzliche Alternative zum Auto – vor allem in Kombination mit dem öffentlichen Personennahverkehr. So seien sie “ideal etwa für die letzte Meile von der U-, S-Bahn oder Bushaltestelle nach Hause oder zur Arbeit”, sagte Scheuer. Die E-Scooter, die vor allem in den USA bereits das Straßenbild in Metropolen prägen, hätten deshalb ein “enormes Zukunftspotenzial”. In anderen europäischen Ländern sind die Tretroller bereits zugelassen.

Mit der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung der Bundesregierung wird eine ganz neue Fahrzeugklasse geschaffen. Wenn der Bundesrat der Verordnung zustimmt – wovon auszugehen ist –, gilt für Fahrzeuge mit Lenk- oder Haltestange Folgendes:

  • Elektrokleinstfahrzeuge werden wie Fahrräder behandelt, allerdings mit besonderen Vorschriften.
  • Sie dürfen auf Radwegen fahren. Nur wenn diese fehlen, darf die Fahrbahn genutzt werden.
  • Eine Versicherungspflicht mit Versicherungsaufkleber am Fahrzeug ist Pflicht.
  • Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h.
  • Man darf die Geräte in öffentliche Verkehrsmittel mitnehmen.

Konkret ist vorgesehen, dass die Elektrotretroller mit einer
Geschwindigkeit von weniger als zwölf Kilometern pro Stunde auf
Gehwegen, gemeinsamen Fuß- und Radwegen sowie in Fußgängerzonen fahren
dürfen. Diese E-Scooter werden der Verordnung zufolge ab dem zwölften
Lebensjahr freigegeben. Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von
mehr als zwölf Kilometern pro Stunde müssen dagegen grundsätzlich auf
Radwegen und Radfahrstreifen fahren. Das Mindestalter dafür beträgt 14
Jahre.

E-Scooter als “neue Konfliktzone”

Die Gewerkschaft der Polizei warnte angesichts der geplanten Zulassung vor den Sicherheitsrisiken der Tretroller. “Wir befürchten eine weitere Zuspitzung der bereits seit Längerem hitzigen Lage im innerstädtischen Straßenverkehr“, sagte der Bundesvorsitzende Oliver Malchow. Jeden Tag erlebten Straßenverkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer teils massive Aggressivität sowie rücksichtsloses und rüdes Verhalten. “Mit E-Tretrollern wird nach unserer Auffassung eine neue Konfliktzone geschaffen.” Die Polizei jedenfalls sehe sich außerstande, nun auch noch den rollenden E-Verkehr auf den Bürgersteigen zu kontrollieren.

Kritik an der Verordnung äußerte auch der Unfallforscher vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, Siegfried Brockmann. “Wenn E-Roller auf Gehwegen erlaubt werden, kommt es zu deutlich mehr Unfällen”, sagte er der Neuen Osnabrücker Zeitung. Wenn E-Scooter mit bis zu 11,9 km/h schon bald auf Fußgängerwegen fahren dürften, wären diese “mindestens mit der doppelten Gehgeschwindigkeit wie Fußgänger unterwegs und deutlich schneller als Jogger”. Das ist laut Brockmann “hochriskant”.

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