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Diskriminierung bei der Bewerbung: Gefährliche Bewerber

Niemand darf diskriminiert werden, etwa wegen seines Alters oder der Hautfarbe. Zwei Brüder stehen vor Gericht, weil sie aus dieser guten Sache ein zwielichtiges Geschäft entwickelt haben.

3. April 2019

Diskriminierung bei der Bewerbung: Nils K. möchte ein Robin Hood der Rechtsstaatlichkeit sein, und wurde der nicht auch öfter von der Justiz verfolgt?

Nils K. möchte ein Robin Hood der Rechtsstaatlichkeit sein, und wurde der nicht auch öfter von der Justiz verfolgt?
© Illustration: Daniel Stolle für DIE ZEIT

Die Fehler waren nicht zu übersehen. Zwei Buchstabendreher, vier falsche
Konjunktionen. Gleich vorne im Anschreiben. Und dann begann die Bewerbung auch noch mit dem
Satz: “Ich bin 42 Jahre alt.” Das war schon alles “sehr, sehr ungewöhnlich”, sagt Harald Weber, als er sich Ende Februar vor dem Münchner Landgericht an die seltsame Bewerbung von
Sven K. erinnert. Die lag im August 2011 auf dem Schreibtisch des Unternehmensberaters in
Mannheim. Weber, Geschäftsführer der kleinen Firma Your Sales, musste nicht lange überlegen.
Er schickte eine Absage an den Bewerber raus.

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