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Ex-AfD-Chefin: Frauke Petry zu Geldstrafe verurteilt

Die frühere AfD-Spitzenpolitikerin Frauke Petry muss eine Geldstrafe wegen fahrlässigen Falsch-Eids zahlen. Das Landgericht Dresden verurteilte die heutige Chefin der Blauen Partei und der damit verbundenen Bewegung Blaue Wende zur Zahlung von 6.000 Euro. Die Staatsanwaltschaft war im Laufe des Prozesses von der Einschätzung abgerückt, Petry habe vorsätzlich falsch ausgesagt. 

Die 43-jährige war angeklagt, im November 2015 als Zeugin im Wahlprüfungsausschuss des sächsischen Landtags unter Eid falsch ausgesagt zu haben. Das Gremium untersuchte damals den Vorwurf, ein ehemaliger
AfD-Politiker sei 2014 vor der Landtagswahl von der Kandidatenliste gestrichen worden, weil
er der Partei kein Wahlkampfdarlehen gewähren wollte. 

Laut Staatsanwaltschaft soll Petry im Ausschuss gesagt haben, die
Kandidaten hätten nach ihrer erfolgreichen Wahl in den Landtag
entscheiden können, ob die Darlehen zurückgezahlt oder in eine
Spende umgewandelt werden. In den Darlehensverträgen stand aber, dass
der Kandidat in diesem Fall auf die Rückzahlung verzichtet. Petry hatte
einen Irrtum eingeräumt. Zugleich hatte sie aber versichert, nicht
absichtlich falsch ausgesagt zu haben.

Petry nannte Verfahren politisch motiviert

Petry war bis 2017 AfD-Chefin und sächsische Landes- und Fraktionsvorsitzende. Sie verließ die Partei aber nach internen Konflikten.
Anschließend gründete sie die Blaue Partei und versuchte mit der Bewegung Blaue Wende politischen Einfluss zu erhalten. Derzeit sitzt sie als
fraktionslose Abgeordnete sowohl im sächsischen Landtag als auch im
Bundestag. 

Petry hatte kritisiert, dass das Verfahren gegen sie politisch motiviert sei. Sie bezeichnete es als “ein Paradebeispiel dafür, wie die CDU
und die von ihr abhängige Staatsanwaltschaft seit inzwischen fast vier
Jahren versuchen, mich als Mensch und Politikerin immer wieder
öffentlich zu beschädigen”.

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