/Antidiskriminierungsstelle: Zahl der gemeldeten Diskriminierungsfälle um 15 Prozent gestiegen

Antidiskriminierungsstelle: Zahl der gemeldeten Diskriminierungsfälle um 15 Prozent gestiegen

Die unabhängige Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat im vergangenen Jahr deutlich mehr Beratungsanfragen erhalten. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl der gemeldeten Diskriminierungsfälle 2018 um rund 15 Prozent, wie die Stelle bei der Vorlage ihres Jahresberichts mitteilte. Im Vergleich zu 2015 betrug der Anstieg sogar fast 70 Prozent.

2018 sind der Antidiskriminierungsstelle zufolge 3.455 Anfragen eingegangen, die sich auf mindestens ein im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz genanntes Diskriminierungsmerkmal bezogen. Dies sind Alter, Behinderung, ethnische Herkunft, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Religion und Weltanschauung. “Der Umfang und die Entwicklung der Beratungsfälle zeigen, dass Benachteiligungen ein alltägliches Problem sind”, sagte der kommissarische Leiter der Stelle, Bernhard Franke.

Die meisten Anfragen bezogen sich mit 31 Prozent auf eine Diskriminierung wegen
ethnischer Herkunft oder rassistischer Zuschreibungen.
Danach folgten Geschlecht (29 Prozent), Behinderung (26 Prozent), Alter
(14 Prozent), Religion (7 Prozent), sexuelle Identität (5 Prozent) und
Weltanschauung (2 Prozent). Mehr als jede dritte Anfrage habe sich auf Diskriminierung im Arbeitsleben bezogen. Dazu zählen zum Beispiel die Benachteiligung von Schwangeren im Job, von Jobsuchenden wegen eines Migrationshintergrunds oder die ungleiche Bezahlung. Auffallend sei der Anstieg der Beschwerden zu sexueller Belästigung, hieß es.

Radikalisierung der rassistischen Ressentiments

Mit Sorge beobachte man zudem eine Radikalisierung der rassistischen Ressentiments in weiten Teilen der Gesellschaft, sagte Franke. Zugleich seien von Alltagsrassismus Betroffene heute aber auch eher bereit, sich zu artikulieren und ihr Recht einzufordern.

Das Grundgesetz verbietet Diskriminierung. Es legt in Artikel 3 fest: “Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.” Außerdem gibt es das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). “Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen”, heißt es dort in Paragraf 1.

Dennoch gehört Diskriminierung in Deutschland zum Alltag. Eine Studie des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB) kam beispielsweise im vergangenen Jahr zu dem Ergebnis, “dass Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland bei der Suche nach einem Arbeitsplatz diskriminiert werden”. Die Forscher verschickten rund 6.000 fiktive Bewerbungen für acht Ausbildungsberufe und werteten die Reaktionen der Unternehmen aus. Es zeigte sich, dass Bewerber mit einem deutschen Namen in 60 Prozent aller Fälle positive Rückmeldungen erhielten, Bewerber mit Migrationshintergrund aber nur in 51 Prozent.

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