/Schmähgedicht: Jan Böhmermann verklagt das Bundeskanzleramt

Schmähgedicht: Jan Böhmermann verklagt das Bundeskanzleramt

Das Berliner Verwaltungsgericht muss entscheiden,
ob Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ihre kritische Einschätzung
zum umstrittenen Schmähgedicht des TV-Moderators Jan Böhmermann auf den türkischen Staatspräsidenten zurücknehmen muss. Das bestätigte ein Gerichtssprecher dem Tagesspiegel. Am 16. April werde eine entsprechende Unterlassungsklage gegen das Bundeskanzleramt verhandelt.

Merkel hatte die Satire als “bewusst verletzend” bezeichnet. Danach räumte sie Fehler in ihrem Umgang mit der sogenannten Böhmermann-Affäre ein. Sie ärgere sich darüber, dass sie das Gedicht als “bewusst
verletzend” bezeichnet habe, sagte sie im April 2016. Damit sei der
Eindruck entstanden, dass ihre persönliche Bewertung etwas zähle. “Das
war im Rückblick betrachtet ein Fehler”, sagte Merkel.

Erdoğan gegen Böhmermann

Böhmermann
hatte das Gedicht über den türkischen Staatschef Recep Tayyip Erdoğan in seiner Sendung Neo Magazin Royale vom 31. März
2016 vorgetragen und damit sowohl in der Türkei wie auch in Deutschland
heftige Reaktionen ausgelöst. Gegen den Entertainer wurde nach einer sogenannten
Strafverfolgungsermächtigung der Bundesregierung ein Verfahren wegen
Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts eröffnet. Die Staatsanwaltschaft Mainz ermittelte
wegen Beleidigung.

Im Oktober
2016 schloss sie das Verfahren ab. Böhmermann konnten keine strafbaren
Handlungen nachgewiesen werden. Der umstrittene Paragraf 103
StGB wurde aus dem Strafgesetzbuch gestrichen. Seit dem 1. Januar 2018
ist die Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes in Deutschland
nicht mehr strafbar.

Gleichzeitig ging Erdoğan
zivilrechtlich gegen ihn vor. In dem
Verfahren entschied das Landgericht Hamburg im Februar 2017 gegen
Böhmermann. Nach diesem Urteil darf er große Teile seines Gedichts
weiterhin nicht öffentlich wiederholen
. Kläger war auch hier Erdoğan,
diesmal als Privatperson.

Sowohl Böhmermann als auch Erdoğan
legten Berufung gegen dieses Urteil ein. Das Oberlandesgericht Hamburg
wies Böhmermanns Berufung am 15. Mai 2018 ab. Damit bleiben wesentliche
Teile seines Gedichts verboten. Böhmermann wollte erreichen, dass das
gesamte Gedicht wiederholt werden darf, der türkische Präsident fordert
ein komplettes Verbot.

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