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Firmeninsolvenz: Gericht eröffnet Insolvenzverfahren gegen Gerry Weber

Der Modekonzern Gerry Weber darf sich in Eigenverantwortung sanieren. Ein Amtsgericht hat ein entsprechendes Insolvenzverfahren eröffnet. Der Betrieb läuft weiter.

1. April 2019, 16:34 Uhr

Firmeninsolvenz: Eine Gerry-Weber-Filiale in Berlin wird geschlossen: Trotz des Insolvenzverfahrens soll der Geschäftsbetrieb weiter laufen.

Eine Gerry-Weber-Filiale in Berlin wird geschlossen: Trotz des Insolvenzverfahrens soll der Geschäftsbetrieb weiterlaufen.
© Violetta Kuhn/dpa

Das Amtsgericht Bielefeld hat heute für das Modeunternehmen Gerry Weber ein Insolvenzverfahren eröffnet. Das teilte der Vorstand in mit. Das Gericht ist damit dem Antrag der Kette auf ein Verfahren in Eigenverwaltung vom 25. Januar gefolgt.

Anders als bei regulären Insolvenzverfahren kann beim Verfahren in Eigenverantwortung das Unternehmen selbst weiter seinen Kurs bestimmen. Zum Sachwalter des Verfahrens hat das Gericht den Rechtsanwalt Stefan Meyer bestellt. Der Vorstand wird das Unternehmen weiterführen.

Ziel des Verfahrens sei die Sanierung des Konzerns, so der Vorstand. Der Geschäftsbetrieb soll nach Unternehmensangaben in vollem Umfang weitergeführt werden. Die Finanzierung des Modeanbieters sei nach derzeitigem Stand bis ins Jahr 2020 gesichert, hieß es. Ausgelöst worden sei der Antrag durch das Scheitern der Gespräche mit den Finanzierungspartnern über die weitere Finanzierung des Konzerns.  

Gerry Weber mit den Kernmarken Gerry Weber, Hallhuber, Samoon und Taifun kämpft seit Längerem mit Umsatzrückgängen und Verlusten. Bereits in den vergangenen Monaten hatten sich die schlechten Nachrichten aus dem westfälischen Unternehmen gehäuft. Zuletzt hatte das Unternehmen Mitte Januar seine Gewinnprognose nach unten korrigieren müssen. Dadurch stieg der erwartete Vorsteuerverlust für das Geschäftsjahr 2017/18 auf über 192 Millionen Euro.

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