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UN-Tribunal: Radovan Karadžić geht in Berufung

Ein UN-Gericht hat den früheren Serbenführer wegen des Völkermords von Srebrenica zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Karadžić will erneut in Berufung gehen.

29. März 2019, 7:48 Uhr

UN-Tribunal: Ein Graffiti in Belgrad zeigt Radovan Karadžić.

Ein Graffiti in Belgrad zeigt Radovan Karadžić.
© Andrej Isakovic/AFP/Getty Images

Der ehemalige bosnische Serbenführer Radovan Karadžić will gegen seine Verurteilung zu lebenslanger Haft wegen Kriegsverbrechen und Völkermords durch UN-Richter erneut in Berufung gehen. Das gab sein Anwalt Peter Robinson bekannt. In einem Berufungsprozess in Den Haag war das bisherige Strafmaß am 20. März von 40 Jahren Haft in eine lebenslange Gefängnisstrafe umgewandelt worden.

Die Richter begründeten dies mit dem “schieren Ausmaß und der systematischen Grausamkeit” der von Karadžić begangenen Verbrechen während des Bosnienkriegs zwischen 1992 und 1995. Er sei schuldig wegen Mordes, Verfolgung und Zwangsvertreibung bosnischer Muslime. Außerdem habe er die 44 Monate dauernde Belagerung der bosnischen Stadt Sarajevo sowie den Völkermord von Srebrenica zu verantworten.

1995 hatten serbische Einheiten unter dem serbischen General Ratko Mladić die damalige UN-Schutzzone überrannt und etwa 8.000 muslimische Männer und Jungen ermordet. Insgesamt wurden im Bosnienkrieg etwa 100.000 Menschen getötet. Karadžić war 2008 nach fast 13 Jahren auf der Flucht in Belgrad festgenommen worden. Dort hatte er sich unter falschem Namen als Heiler niedergelassen.

Das Berufungsurteil wurde vom sogenannten Internationalen Residualmechanismus für die Ad-hoc-Strafgerichtshöfe gefällt. Dabei handelt es sich um ein Gericht, das als Rechtsnachfolger des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) tätig ist. Karadžić hatte dem Urteil des ICTY in 50 Punkten widersprochen und den Richtern vorgeworfen, einen “politischen Prozess” gegen ihn geführt zu haben.

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