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Polizeieinsätze: Sieg des Steuerzahlers

Die Meldungen dieser Tage haben der Deutschen Fußball Liga (DFL) vor Gericht sicher nicht geholfen: 80 Millionen Euro zahlt Bayern München für einen Verteidiger, 13 Millionen Jahresgehalt soll er erhalten. Dies wird wohl erst der Anfang einer Offensive auf dem Transfermarkt sein, vielleicht kauft der Verein noch mehr Spieler ein, für 100 Millionen. Oder waren es 100 Milliarden? Man kommt kaum noch mit bei diesen vielen Nullen vor dem Komma.

Wir erleben die Epoche des inflationären Hochkommerzfußballs. Da ist es den Leuten nur schwer zu vermitteln, dass dieses Geschäft von einer indirekten Steuersubvention profitiert. Woche für Woche müssen die Spiele der zwei Bundesligen von Hundertschaften der Polizei gesichert werden, die gewaltbereite Fans in Schach halten sollen. Die sind eine Minderheit, gemessen an den Millionen Stadionbesuchern, aber der Fußball lockt sie an.

Für manche sogenannte Hochrisikospiele, wie Bremen gegen Hamburg, fordert die Polizei sogar Verstärkung aus anderen Ländern an. Auch Zweitligaspiele, wie das von Stuttgart gegen Dresden, wurden schon von rund tausend Polizistinnen und Polizisten begleitet. Das kostet viel Geld. Wer zahlt?

Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat nun ein sehr bedeutendes und überraschendes Urteil gesprochen: Die Politik darf der DFL für solche Hochrisikospiele, nämlich kommerzielle Großveranstaltungen mit mehr als 5.000 Besuchern, eine Rechnung schreiben – und die DFL oder der gastgebende Verein muss sie begleichen. Gebührenbescheide seien “im Prinzip rechtmäßig”, heißt es in einer Mitteilung. Die DFL hatte gegen die Freie Hansestadt Bremen geklagt, die für das Derby Werder gegen den HSV vor vier Jahren rund 425.000 Euro fordert.

Formal hat Leipzig die Sache an das vorinstanzliche Gericht zurückgewiesen, aber da geht es lediglich um Details in der Frage, was und wie viel der DFL in Rechnung gestellt werden darf. Daher ist das Urteil nur auf den ersten Blick ein Unentschieden. In Wahrheit ist es eine deutliche Niederlage für die DFL und den gesamten deutschen Profifußball. Der muss sich vom Gericht nun sagen lassen, “Nutznießer einer besonders aufwendigen polizeilichen Sicherheitsvorsorge” zu sein.

Bis in die Vierte Liga

“Die Rechtsfigur Nutznießer gibt es zwar im öffentlichen Gebührenrecht, aber sie passt hier nicht”, sagt der Berliner Sportrechtsexperte Fabian Reinholz, der den Prozess seit Jahren verfolgt. “Das würde ja bedeuten, dass der Polizeieinsatz eine öffentliche Leistung ist, die ganz speziell den betroffenen Bundesliga-Clubs zugutekommt, so ist es aber nicht.”

Auch andere Juristen wundern sich. Nach allgemeiner Rechtsauffassung ist allein der Staat verantwortlich für die Sicherheit seiner Bürger, diese darf nicht privatisiert werden. Nach dem Leipziger Urteil ist es möglich, dass auch andere Veranstalter, etwa von Musikkonzerten oder Volksfesten, Rechnungen über Polizeikosten erhalten.

“Andererseits”, fügt Reinholz an, “sehe ich die DFL und die Vereine durchaus in der Verantwortung, für die Sicherheit einen Beitrag zu leisten.” Er kann dem Urteil politisch etwas abgewinnen, denn Fußball ist ein Ausnahmefall. So ist etwa der populäre Vergleich mit dem Oktoberfest, dessen Betreiber nichts für die Polizei zahlen müssen, tatsächlich nur theoretisch hilfreich. Denn der Münchner Rummel, bei dem regelmäßig die Fäuste und Bierkrüge fliegen, findet nur einmal im Jahr statt. Der Fußball hingegen nimmt die Polizei das ganze Jahr über in Anspruch, bisweilen bis in die Vierte Liga.

Der Fußball hielt sich für mächtiger, als er ist

Wie teuer das Urteil für die DFL wird und ob sie die Kosten wie angekündigt an Werder Bremen weiterreichen wird, steht nicht fest. Ebenfalls noch nicht klar ist, ob die Geldbörsen der Fans dieses Urteil am Ende zu spüren bekommen. Und, welches Bundesland dem Beispiel des Bremer Senats folgen wird, einige hatten angekündigt, der DFL keine Rechnungen zu schicken, egal wie es kommt. Wie lange werden sie das durchhalten können angesichts wachsender Umsätze im Fußball?

Leipzig ist aber nicht nur ein finanzieller, sondern auch ein politischer Rückschlag für die DFL, deren Präsident Reinhard Rauball sagt: “Wir haben eine Entscheidung, die sicher anders ausgefallen ist, als wir angenommen haben.” Derweil feiert der Bund der Steuerzahler das Gericht und das kleine Bremen.

Die siegessichere DFL hätte versuchen können, sich durch eine freiwillige Zahlung außergerichtlich zu einigen. Das unterließ sie. Zusätzlich entzog der Dachverband DFB dem kleinen Bremen sogar ein Länderspiel, nach Art des Hauses. Auch das lehrt Leipzig: Der Fußball hielt sich für mächtiger, als er ist.

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