/Fußball-Bundesliga: Vorerst keine Entscheidung im Streit um Polizeikosten

Fußball-Bundesliga: Vorerst keine Entscheidung im Streit um Polizeikosten

Im Streit um die Kosten für zusätzliche Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen im Fußball gibt es zunächst keine abschließende Entscheidung. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hob zwar das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bremen auf, wies diese Vorinstanz allerdings an, den Fall neu zu verhandeln. Am Ende könnte der Streit erst vor dem Bundesverfassungsgericht entschieden werden.

Anlass für die Klage war ein Gebührenbescheid des Bundeslandes Bremen an die Deutsche Fußballliga (DFL). Bremen berechnete der Liga für den Polizeieinsatz bei einem Spiel zwischen Werder Bremen und dem Hamburger SV vor vier Jahren Kosten in Höhe von exakt 425.718,11 Euro. Dagegen hatte die Liga geklagt und in erster Instanz auch recht bekommen. Das Verwaltungsgericht hatte den Gebührenbescheid als zu unbestimmt und deshalb rechtswidrig eingestuft.

“Ob jemand arm oder reich ist, darf keine Rolle spielen”

Das Urteil wollte indes die Stadt Bremen nicht gelten lassen, ging in Revision – und bekam vor dem Oberverwaltungsgericht recht. Zwar reduzierte das Gericht die Kosten auf 415.000 Euro und bezeichnete die Wahrung der öffentlichen Sicherheit als eine durch Steuern finanzierte Kernaufgabe des Staates. Zugleich aber gestand das Gericht dem Staat einen Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum zu, für bestimmte Leistungen Gebühren zu erheben.

Dies wollte wiederum die DFL nicht hinnehmen. “Der Fußball ist nicht der Veranlasser von Gewalt, und der Staat ist zuständig für die Wahrnehmung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung”, bekräftigte Verbandspräsident Reinhard Rauball seine Sichtweise kurz vor Beginn der BVerwG-Verhandlung in Leipzig am vergangenen Dienstag. Dort verwahrte er sich auch gegen das Argument etwa von Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD), im Profifußball werde ja schließlich viel Geld verdient. “Ob jemand arm oder reich ist, kann überhaupt keine Rolle spielen bei der Frage, wer zuständig ist und wer bestimmte Gefahren abzuwehren hat”, sagte Rauball.

Beobachter messen dem Urteil große Bedeutung zu – wenn andere Bundesländer dem Bremer Beispiel folgen und der DFL die Kosten für zusätzliche Polizeieinsätze in Rechnung stellen. Dann allerdings müsste genauer geklärt werden, was unter dem Begriff Hochrisikospiel genau gemeint ist. Gesetzlich definiert ist der Begriff nicht, Polizei und der jeweilige Heimclub schätzen das Gefahrenpotenzial nach eigenen Kriterien ein. Laut DFL würden sich Bewertungen von Vereinen sowie Verbänden und der Polizei decken. “Sie können aber wegen des unterschiedlichen Beurteilungsmaßstabs und unterschiedlichen Bewertungen einer Gefahrenlage auch voneinander abweichen.”

Hits: 19