/Stau: Rettungsgasse oder sich selbst retten?

Stau: Rettungsgasse oder sich selbst retten?

Ich war schon
öfter, gerade in Frankfurt, mit der Situation konfrontiert, dass ich vor einer
roten Ampel stand und von hinten ein Rettungswagen nahte. Als Autofahrer musste
ich natürlich Platz machen, nur: Zur Seite ausweichen war wegen der straßenbaulichen
Gegebenheiten nicht möglich, also mussten ich und andere Verkehrsteilnehmer auf
die Kreuzung fahren. Wenn es hier nun zu einem Unfall käme, würde ich dann
trotz der Ausnahmesituation eine Teilschuld bekommen? Und wie gehe ich als
Autofahrer am besten vor, um das Unfallrisiko in so einer Situation zu
minimieren? Das
will ZEIT-ONLINE-Leser Lars Rewald aus Frankfurt am Main wissen.

Eine
knifflige Frage, wie der Frankfurter Verkehrsrechtsanwalt Andreas Krämer bestätigt.
Wenn ein Autofahrer einen nahenden Rettungswagen hört oder bereits sieht, darf
er sich nämlich nur auf das Sonderrecht berufen und trotz einer roten Ampel in
die Kreuzung einfahren, wenn er sich vergewissert hat, dass sich der
bevorrechtigte Verkehr darauf eingestellt hat. “Hier gilt es zu bedenken: Je
mehr diese Person von Verkehrsregeln abweichen will, desto größer die
Sorgfaltspflicht”, warnt Krämer.

Niemand
sollte deshalb darauf vertrauen, dass die anderen Fahrzeuge schon Platz machen.
“Wer beispielsweise bei Rot in eine Kreuzung fährt, darf sich über fremden
Vorrang nur hinwegsetzen, wenn er sieht, dass der bevorrechtigte Verkehr ihm
den Vorrang einräumt. Er darf nicht darauf vertrauen, der sonstige Verkehr
werde ihm schon den Vorrang einräumen”, sagt der Fachanwalt und verweist auf
ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 9. November 2017 (Az.:
1 U 100/17).

Alle
Betroffenen, die wegen des Sonderfahrzeugs in die Kreuzung fahren, sollten darum
sehr sorgfältig und umsichtig reagieren, wenn sie beispielsweise einem
Rettungswagen, der Polizei oder der Feuerwehr den Weg frei machen. “Allen obliegen
die gleichen Sorgfaltspflichten”, sagt Krämer.

Für die
Schuldfrage kommt es auf den Einzelfall an, wie der Jurist erläutert: Eine
Mitschuld könne sowohl das Sonderrechtsfahrzeug, also Krankenwagen, Polizei
oder Feuerwehr, als auch das Fahrzeug, das den Weg erst für das
Sonderrechtsfahrzeug frei mache, treffen. “Gefährlich wird es meist dann, wenn
sich der wirklich Bevorrechtigte auf die für ihn Grün zeigende Ampel berufen
kann”, sagt Krämer.

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