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Berliner Waldorfschule: Privatschule darf Kind von AfD-Politiker ablehnen

Eine Berliner Waldorfschule hat dem Kind eines AfD-Politikers die Aufnahme verweigert. Das ist nach Einschätzung des Berliner Senats rein rechtlich in Ordnung. Das Vorgehen der Schule sei auf dieser Ebene “nicht zu beanstanden”, teilte die Senatsschulverwaltung mit. Das habe eine Bewertung des Falls ergeben.

Privatschulen hätten das Recht auf die Auswahl ihrer Schüler. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sei dabei nur “eingeschränkt anwendbar”, nämlich “bei Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft”, hieß es weiter. Privatschulen könnten ihren Unterricht im Hinblick auf Erziehungsziele, Weltanschauung, Methoden und Inhalte eigenverantwortlich gestalten. Diese Gestaltungsfreiheit gelte auch für die Auswahl der Schüler. Der Tagesspiegel hatte zuerst darüber berichtet.

Die Waldorfschule hatte nach langen Diskussionen von Lehrern und Eltern die Aufnahme des Kindes des Berliner AfD-Abgeordneten abgelehnt. Zur Begründung hieß es im vergangenen Herbst, die Schule sehe keine Möglichkeit, das Kind, das den zugehörigen Waldorf-Kindergarten besuchte, mit der nötigen Unvoreingenommenheit und Unbefangenheit aufzunehmen.

Berlins Schulsenatorin Sandra Scheeres (SPD) sah die Entscheidung damals “sehr kritisch”. Auch der Bund der Freien Waldorfschulen hatte erklärt, er wünsche sich, dass die Schule ihre Entscheidung noch einmal überdenke. Der Berliner AfD-Fraktionsvorsitzende Georg Pazderski sprach von “Ausgrenzung und Sippenhaft”.

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