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Asylbewerberleistungsgesetz: Kommunen fordern Sanktionen gegen kooperationsunwillige Flüchtlinge

Im Zusammenhang mit der Reform des
Asylbewerberleistungsgesetzes plädiert der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) für eine strengere Sanktionierung von Geflüchteten, die bei der
Identitätsfeststellung nicht kooperieren. Man erwarte, “dass Asylbewerber, die
nicht zur Identitätsfeststellung beitragen und diese sogar verhindern, stärker
durch Leistungskürzungen sanktioniert werden”, sagte Gerd Landsberg,
Hauptgeschäftsführer des DStGB, dem
Redaktionsnetzwerk Deutschland.

Landsberg begrüßte zugleich den im Gesetzentwurf geplanten reduzierten Bargeldsatz für
Asylbewerber in Gemeinschaftsunterkünften. “Grundsätzlich gilt, dass über das
vom Bundesverfassungsgericht geforderte Existenzminimum hinaus keine weiteren “Pull-Faktoren”
für eine Zuwanderung nach Deutschland aus wirtschaftlichen Gründen geschaffen
werden.”

Das Bundesarbeitsministerium hatte am Dienstag einen Entwurf für die Reform des Asylbewerberleistungsgesetzes an die anderen
Ressorts der Bundesregierung geschickt. Er sieht unter anderem vor, den Geldleistungssatz für alleinstehende
Erwachsene von bisher monatlich 354 auf 344 Euro zu verringern. Für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren fällt die Leistung demnach um einen Euro auf 275 Euro. Möglich werde das, weil Strom und Wohnungsinstandhaltung künftig aus dem
Leistungssatz herausgerechnet würden, heißt es in dem Entwurf. Asylsuchende, die in
Sammelunterkünften leben, hätten keine eigenen Ausgaben für Hausrat – Stromkosten und Wohnungsreparaturen etwa übernehmen
die Träger der Einrichtung, meist die Kommunen.  

Zugleich sollen Asylbewerberinnen und
Asylbewerber dem Gesetzentwurf zufolge ab 2020 einen höheren Anteil der bisherigen staatlichen Leistungen
in Form von Taschengeld erhalten. Für alleinstehende Erwachsene sollen 150
statt 135 Euro für den persönlichen Bedarf zur Verfügung stehen, für
Jugendliche 79 statt 76 Euro im Monat.

Derzeit entscheiden die Bundesländer, ob sie Asylbewerberleistungen  als Sach- oder als Geldleistung auszahlen.
Asylbewerber, die auch die Leistung für Verpflegung, Kleidung und Unterkunft
als Geldleistung erhalten und sich selbst versorgen, haben künftig zunächst
weniger bar zur Verfügung. Das – meist bar ausgezahlte – erhöhte Taschengeld
dürfte den Verlust aber ausgleichen.

Der Gesetzentwurf soll nach Informationen
der Rheinischen Post 2020 in Kraft treten. Mit der Gesetzesänderung soll eine Forderung
der Union aus den Gesprächen zum Integrationsgesetz umgesetzt werden.

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