/Rheinland-Pfalz: Gericht bestätigt Schließung von muslimischer Kita in Mainz

Rheinland-Pfalz: Gericht bestätigt Schließung von muslimischer Kita in Mainz

Die angeordnete Schließung der ersten und bislang einzigen muslimischen Kita in Rheinland-Pfalz ist rechtmäßig. Wie das Verwaltungsgericht in Mainz mitteilte, gebe es hinreichende Indizien dafür, dass der Trägerverein extremistischem und salafistischem Gedankengut nahestehe. Deshalb müsse die Kita Al Nur spätestens bis zum 30. April 2019 den Betrieb einstellen.

Das Gericht lehnte damit einen Eilantrag des Trägers, dem Moscheeverband Arab Nil-Rhein, ab. Dieser hatte sich nach Angaben des Gerichts zwar von extremistischen Strömungen distanziert, die vorgebrachten Punkte seien jedoch nicht überzeugend gewesen. So gebe es erhebliche Zweifel an der Zuverlässigkeit des Trägers, wodurch die Integration der betreuten Kinder gefährdet werde.

Der Vorsitzende des Moscheevereins, Samy El Hagrasy, kritisierte die Entscheidung und kündigte eine Beschwerde gegen den Beschluss beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz an. In der Mainzer Kita wurden zuletzt 18 Kinder zwischen drei und sechs Jahren betreut.

Die Schließung der Kita war Anfang Februar vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung angeordnet worden. Der Moscheeverein vertrete Inhalte der islamistischen Muslimbruderschaft
und des Salafismus und stehe damit nicht auf dem Boden des
Grundgesetzes, begründete das Amt die Entscheidung. Es war das erste Mal, dass einer Kita in Rheinland-Pfalz die Betriebserlaubnis entzogen wurde.

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