/Fußball-Bundesliga: “Es kann nicht sein, dass der Steuerzahler alle Kosten trägt”

Fußball-Bundesliga: “Es kann nicht sein, dass der Steuerzahler alle Kosten trägt”

Unmittelbar vor dem Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig über Polizeikosten für Risikospiele der Fußballbundesliga hat Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) erneut die Deutsche Fußballliga (DFL) kritisiert. “Wir haben eine Profiliga, die im vergangenen Jahr einen Umsatz von 4,4 Milliarden Euro gemacht hat – da kann es nicht sein, dass die Liga alle Einnahmen behält, aber die öffentliche Hand und damit der Steuerzahler alle Kosten trägt”, sagte der SPD-Politiker dem Norddeutschen Rundfunk.

Mäurer bezeichnete es als Hauptproblem, dass sich die DFL völlig uneinsichtig zeige und eine Beteiligung grundsätzlich ablehne. “Die haben uns durch die Instanzen getrieben, das ist nie unsere Absicht
gewesen”, sagte der Innensenator. Es gehe auch nicht darum, alle Kosten in Rechnung zu stellen. “Das sind
bei uns nur ein oder zwei Hochrisikospiele im Jahr”, sagte Mäurer. Ziel sei vielmehr eine bundesweite
Regelung, damit die Länder etwa über einen Fonds einen fairen Ausgleich
erhalten könnten.

Für den Polizeieinsatz bei einem Spiel zwischen Werder Bremen und dem Hamburger SV vor vier Jahren hatte Bremen der DFL eine Rechnung über 425.718,11 Euro geschickt. Dagegen hatte die Liga geklagt und in erster Instanz auch recht bekommen. Das Verwaltungsgericht hatte den Gebührenbescheid als zu unbestimmt und deshalb rechtswidrig eingestuft.

Das Urteil wollte die Stadt Bremen nicht gelten lassen, ging in Revision – und bekam vor dem Oberverwaltungsgericht recht. Zwar reduzierte das Gericht die Kosten auf 415.000 Euro und bezeichnete die Gewährung der öffentlichen Sicherheit als eine durch Steuern finanzierte Kernaufgabe des Staates. Zugleich gewährte es dem Staat aber einen Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum, in welchen Fällen und für welche Leistungen er Gebühren erheben will.

Für DFL-Präsident Reinhard Rauball ist diese Haltung nicht zulässig. “Der Fußball ist nicht der Veranlasser von Gewalt, und der Staat ist zuständig für die Wahrnehmung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung”, stellte er seine Sichtweise kurz vor Beginn der BVG-Verhandlung in Leipzig dar. Das Argument, dass im Profifußball viel Geld verdient wird, ließ er nicht gelten, sondern betonte bei seiner Ankunft vor Gericht: “Ob jemand arm oder reich ist, kann überhaupt keine Rolle spielen bei der Frage, wer zuständig ist und wer bestimmte Gefahren abzuwehren hat.” 

Wann ist ein Spiel ein Hochrisikospiel?

An diesem Freitag wird sich zeigen, ob die Leipziger Richter dieser Argumentation folgen oder im Sinne der Hansestadt gegen die DFL entscheiden. Dann soll das Urteil gesprochen werden und erstmals live übertragen werden. Im Falle einer Niederlage stünde den Liga-Verantwortlichen noch eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht offen – oder sie akzeptieren den Richterspruch. In dem Fall, so bestätigte es Rauball, würde der Gebührenentscheid an den SV Werder Bremen weitergereicht werden.

Beobachter messen dem Urteil große Bedeutung zu – wenn andere Bundesländer dem Bremer Beispiel folgen und der DFL die Kosten für zusätzliche Polizeieinsätze in Rechnung stellt. Dann allerdings müsste genauer geklärt werden, was unter dem Begriff Hochrisikospiel genau gemeint ist. Gesetzlich definiert ist der Begriff nicht, Polizei und der jeweilige Heimclub schätzen das Gefahrenpotenzial nach eigenen Kriterien ein. Laut DFL würden sich Bewertungen von Vereinen sowie Verbänden und der Polizei decken. “Sie können aber wegen des unterschiedlichen Beurteilungsmaßstabs und unterschiedlichen Bewertungen einer Gefahrenlage auch voneinander abweichen.”

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