/Verletzte SS-Soldaten: Zentralrat will Renten für NS-Täter überprüfen lassen

Verletzte SS-Soldaten: Zentralrat will Renten für NS-Täter überprüfen lassen

Verwundete ehemalige SS-Soldaten, die im Ausland leben, werden laut einem Bericht der Neuen Osnabrücker Zeitung immer noch aus Deutschland unterstützt. Weltweit gebe es noch etwas mehr als 2.000 Empfänger, die Bezüge nach dem  Bundesversorgungsgesetz erhielten, schreibt das Blatt und beruft sich auf Angaben der Bundesregierung. 

Dass möglicherweise NS-Täter und ehemalige SS-Angehörige bis heute Rente bekämen, sei ein “unerträglicher Zustand”, sagte Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden dem Bericht zufolge. “Wir sind es den Opfern schuldig, dass die Behörden die kleine noch verbliebene Zahl von Rentenempfängern mit Nachdruck überprüfen und Konsequenzen ziehen”, so Schuster. Der Staat müsse seiner Verantwortung nachkommen.

Die Ansprüche ergeben sich aus dem deutschen Bundesversorgungsgesetz für Opfer des Krieges. Unter den Empfängern befinden sich demnach auch Kollaborateure aus besetzten Ländern, die sich im Zweiten Weltkrieg der Waffen-SS angeschlossen hatten und im Einsatz verletzt wurden. Seit einer Reform des Bundesversorgungsgesetzes können diese Ansprüche neuerdings versagt werden. Und zwar dann, wenn die Beschädigten im Krieg gegen “Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit” verstoßen haben. Die Mitgliedschaft in der SS selbst ist kein Versagensgrund.

Die Empfänger hätten derzeit nicht nur Anspruch auf monatliche Rentenzahlungen von durchschnittlich 330 Euro, so die Zeitung. Auch Kuren würden bezahlt. Dem Bericht zufolge prüfen die deutschen Behörden derzeit bei vier ehemaligen SS-Angehörigen in den Niederlanden, ob die Zahlungen gestrichen werden.

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