/Axel Voss: “Was YouTube macht, ist eine Art Enteignung”

Axel Voss: “Was YouTube macht, ist eine Art Enteignung”

Es sind lange Tage für Axel Voss und sein Team. Während sich um ihn herum die Büros im EU-Parlament in Brüssel an diesem Abend leeren, sitzen der CDU-Politiker und seine Mitarbeiter noch am Schreibtisch.

Axel Voss ist der Mann, der die geplante europäische Urheberrechtsreform verhandelt hat, inklusive der Artikel 11 und 13. Seit Juni 2017 ist er Berichterstatter für die Reform – das bedeutet, dass er die Verhandlungen darüber geführt hat. Seitdem ist er zum Feindbild für deren Gegner geworden, die “WirtschaftsWoche” betitelte ihn mal als “meistgehassten Mann des Internets”. Doch Voss verteidigt seine Reform vehement. Während des Interviews mit ZEIT ONLINE liegt auf dem Schreibtisch des EU-Abgeordneten ein Blatt mit Fakten zu Artikel 13, einem der umstrittensten Teile der Reform.

ZEIT ONLINE: Herr Voss, Sie sind im Juni
2017 zum Berichterstatter für die EU-Urheberrechtsreform bestimmt worden.
Hätten Sie damals gedacht, dass die Debatte so hitzig würde?

Axel Voss: Nein. Ich wusste zwar, dass es
kontrovers werden könnte, aber dass die Diskussion so emotional, so unsachlich,
so ausufernd wird, das hätte ich nicht erwartet. Ich mag zwar dickköpfig sein,
aber ich lasse mich dennoch überzeugen von Dingen, in denen ich einen Punkt
sehe.

ZEIT ONLINE: Wie trifft Sie diese Debatte
persönlich?

Voss: Ich habe zum großen Teil das Gefühl, dass viele
mich einfach nur diskreditieren wollen. Das wirkt sich in verbalen
Entgleisungen aus, in ewigen Hackversuchen, irgendwelchen Anmeldungen auf
Pornoseiten oder Bombendrohungen, wie es sie neulich gab. Darunter leiden auch
meine Mitarbeiter, sie nehmen Telefonate entgegen und werden dann beleidigt.
Diesen Protest zeichnet aus, dass man sich gerne über alles lustig macht, aber
ja nicht über Inhalte redet.

ZEIT ONLINE: Dann lassen Sie uns über die
geplante Urheberrechtsreform sprechen, vor allem über die strittigen Artikel 11
und 13
. Der Artikel 13 verlangt von großen Internetplattformen wie YouTube,
Lizenzen von Rechteinhabern zu erwerben, und zwar von allen. Wie soll das
gehen?

Voss: Ich finde die Frage insofern interessant, als
dass wir mit Artikel 13 gar keine andere rechtliche Situation beschreiben als
die, die bisher schon existiert.

ZEIT ONLINE: Aber bisher gibt es das sogenannte
Providerprivileg: Geht ein urheberrechtlich geschützter Inhalt online, haften
Plattformen nicht. Weist jemand sie auf die Urheberrechtsverletzung hin, können
sie die Inhalte einfach offline nehmen. Sie brauchen keine verpflichtenden
Lizenzen. Das soll sich doch ändern.

Voss: Bisher haben sich Plattformen immer auf Artikel
14 der E-Commerce-Richtlinie
zurückgezogen, der Dienste der
Informationsgesellschaft aus der Haftung ausnimmt, das stimmt. Der Europäische Gerichtshof hat aber entschieden, dass dieser Artikel nicht für aktive
Plattformen gilt – also nicht für solche, die alles organisieren und damit auch
noch Gewinn erzielen. Die sind haftbar. Und YouTube strukturiert die Inhalte
doch.

ZEIT ONLINE: YouTube macht die Inhalte
erst einmal nur durchsuchbar.

Voss: Aber das alleine reicht eben schon, das ist
organisiertes Anbieten. Die Plattformen wissen genau, dass sie diese
urheberrechtlich geschützten Inhalte an Bord haben, aber tun so, als ob sie es
nicht wissen.

ZEIT ONLINE: Wie weiß YouTube, welches
Material urheberrechtlich geschützt ist?

Voss: Anscheinend will man YouTube von irgendeiner
Haftung befreien, obwohl die Plattform ein rechtlich fragwürdiges Modell
betreibt, in dem sie das Eigentum anderer nimmt, es in Geld verwandelt, aber
anderen nichts abgibt. Das, was YouTube macht, ist eine Art Enteignung.

Hits: 15