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Österreichisches Bundesheer: Bedingt einsatzbereit

Robert Brieger ist ein besonnener und zurückhaltender Offizier. Der
Generalstabschef des österreichischen Bundesheeres gilt als fachlich hoch qualifiziert.
Darüber hinaus zeichnet den akribischen Arbeiter ein hohes Maß an Loyalität gegenüber seinen
jeweiligen Vorgesetzten aus. Es wird wohl die Summe dieser Eigenschaften gewesen sein, die ihn
im Vorjahr für die höchste Führungsposition der Streitkräfte empfahl. Skeptiker meinten damals
allerdings auch, dass es besonders die Kombination aus Zurückhaltung und Loyalität sein
könnte, die seine Person in dieser Funktion für die jeweilige politische Leitung so
interessant machen würde.

Diese Stimmen scheinen jetzt allerdings Lügen gestraft. In der Vorwoche gelangte der Entwurf einer Broschüre an die Öffentlichkeit, in der Brieger klare, durch Zahlen und Fakten untermauerte Worte spricht: Das österreichische Bundesheer sei “schon jetzt nicht mehr in der Lage, seinen verfassungsmäßigen Auftrag, Landesverteidigung im Rahmen einer Schutzoperation, in einem vertretbaren Maß zu erfüllen”. Unmittelbar sei ein zusätzliches Budget von drei Milliarden Euro erforderlich, mittelfristig sogar ein Aufwand von 4,2 Milliarden Euro – die Kosten für die Um- oder Nachrüstung der Luftstreitkräfte sind da noch gar nicht eingeschlossen.

Sollten nicht rasch Entscheidungen über Investitionen für die Modernisierung der Armee erfolgen, würde das Bundesheer spätestens ab dem Jahr 2025 seine militärischen Kernfähigkeiten verlieren und selbst Assistenzleistungen nur mehr in “einfachem” Ausmaß erfüllen können. Besonders die Bedrohung der Hilfsleistungen an zivile Behörden im Katastrophenfall sollte eigentlich Sicherheitspolitiker unruhig werden lassen, war es doch genau dieser “Friedensnutzen”, mit dem die Politik Ausgaben für das Bundesheer der Bevölkerung schmackhaft zu machen versuchte.

Klarerweise ist auch die Frage interessant, inwieweit die Broschüre des Generalstabs mit Billigung oder allenfalls sogar im Auftrag des Verteidigungsministers Mario Kunasek erstellt wurde. Im Lichte der Persönlichkeitsstruktur des Generalstabschefs wäre diese Frage eigentlich einfach zu beantworten: Es ist wohl anzunehmen, dass Brieger im Einvernehmen mit seinem Ressortchef handelte. Er wurde also sehr wahrscheinlich vorgeschoben, um das bisherige Versagen seines Ministers, für das Bundesheer ein ausreichendes Budget auszuverhandeln, zu kompensieren. Dieser bringt sich ja bereits als Spitzenkandidat der FPÖ für die steirische Landtagswahl im nächsten Jahr in Stellung. In Interviews bekräftigte Kunasek nun die Inhalte der Broschüre – schuld daran seien natürlich immer die Amtsvorgänger.

Das Heer ist nach Jahren des Niedersparens an einem Scheideweg angelangt

Der Vorstoß Briegers bildet allerdings auch die detailliertere Variante der Kritik des Bundespräsidenten – und formellen Oberbefehlshabers des Bundesheeres – Alexander Van der Bellen. Er forderte zum Jahreswechsel “bei den Budgetverhandlungen im kommenden Jahr darauf zu achten, dass der verfassungskonforme Zustand des Bundesheeres wiederhergestellt” werde. Ein ungewöhnlicher, in der Geschichte der Zweiten Republik einmaliger Vorgang.

Was ist also los mit der österreichischen Landesverteidigung und dem Bundesheer – oder besser gesagt mit der Sicherheits- und Verteidigungspolitik? Der Diagnose des Generalstabschefs ist objektiv nicht zu widersprechen: Das Bundesheer ist nach Jahrzehnten des Niedersparens an einem Scheideweg angelangt. Kann es oder soll es seine “Kernaufgabe als bewaffnete Macht der Republik Österreich wahrnehmen”, wie Brieger formuliert, oder verzichtet die Republik auf diese Wahrnehmung – bewusst oder unbewusst?

Der aktuelle Zustand der österreichischen Streitkräfte ist letztlich das Ergebnis mangelnden sicherheitspolitischen Verständnisses und der auf dieser Basis unterbliebenen echten Strukturreformen. War es bis zum Ende des Kalten Krieges der sogenannte Landesverteidigungsplan, der das militärische Potenzial Österreichs als neutraler Staat zwischen den Blöcken definierte, gab es seit den Neunzigerjahren kein einziges strategisches Grundsatzpapier, in dem politisch einigermaßen verbindlich – und damit als Planungsgrundlage tauglich – festgelegt worden wäre, was Ziele, Aufgaben und Mittel der österreichischen bewaffneten Macht zu sein hätten. Die seither verfassten relevanten Konzepte waren im Verteidigungsministerium hausgemacht, wurden bestenfalls von der jeweiligen Bundesregierung beschlossen und genauso schnell auch von Folgeregierungen wieder verworfen oder einfach ignoriert.

Dies gilt auch für die Empfehlungen der Bundesheer-Reformkommission aus dem Jahr 2004, die eigentlich einen parteiübergreifenden Konsens über die Entwicklung der Streitkräfte in einem neuen sicherheitspolitischen Umfeld bilden sollten. Im Kern formulierten diese Empfehlungen die Grundlage für ein Bundesheer, das seine militärischen Aufgaben im europäischen Kontext wahrnehmen und substanzielle Beiträge zu multinationalen Friedensoperationen leisten sollte.

Doch bereits die damalige Bundesregierung vermied entsprechende Strukturreformen. Realisiert wurde bestenfalls, was kein oder wenig Geld kostete. Vor allem die so wichtige Flexibilisierung der Personalstruktur unterblieb, wohl auch, weil man sich die Konfrontation mit der mächtigen Beamtengewerkschaft ersparen wollte. Und so kam es, wie es wohl – zumindest in Österreich – kommen musste: Ohne verbindliche Vision blieben die für eine Reform erforderlichen Investitionen aus, die ohnehin bereits im internationalen Kontext lächerlichen Budgets stagnierten, Verbände wurden aufgelöst oder zusammengelegt, auch moderne Waffensysteme ausgeschieden oder stillgelegt.

Nennenswerte Beschaffungen erfolgten bestenfalls dort, wo es aufgrund der internationalen Verpflichtungen unvermeidbar war. Die öffentliche Diskussion rund um die Volksbefragung zur Abschaffung der Wehrpflicht 2012/2013 entlarvte dann vollends die Hohlheit der österreichischen Verteidigungspolitik: Die Frage, mit welchem Wehrsystem das Bundesheer seine künftigen Aufgaben besser erfüllen könnte, wurde – wohl auch entscheidend für die Abstimmung – von der Befürchtung vollständig überschattet, bei Wegfall der Wehrpflicht würden einerseits keine Rekruten für Katastrophenhilfseinsätze und anderseits keine Zivildiener für das Rote Kreuz zur Verfügung stehen.

Demnächst können benötigte Waffensysteme nicht mehr in Betrieb gehalten werden

Als unvermeidliche Konsequenz dieses politischen Systemversagens sieht sich das Bundesheer nunmehr mit einer Situation konfrontiert, in der ohne raschen Abbau des Investitionsstaus ab dem Jahr 2025 die für militärische Aufgaben benötigten Waffensysteme nicht mehr in Betrieb gehalten werden können – ganz so, wie der Generalstabschef das moniert. Es steht allerdings zu befürchten, dass auch dieser Appell ungehört verhallt. Solange die Politik in Österreich nicht verbindlich und konsensual klar formuliert, was man unter Landesverteidigung im Kontext der aktuellen sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen zu verstehen habe, wird auf gut Österreichisch weitergewurstelt werden. Die potenziellen Konsequenzen für die Sicherheit Österreichs und Europas scheinen den verantwortlichen Politikern nicht klar oder nicht wichtig genug zu sein.

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