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Informationsfreiheit: Bundestag beschließt Geschäftsgeheimnisgesetz

Der Bundestag hat das von der Bundesregierung vorgelegte Geschäftsgeheimnisgesetz beschlossen. Ziel der Neuregelung, mit der eine EU-Richtlinie umgesetzt wird, ist der Schutz geheimer Unternehmensinformationen vor rechtswidriger Veröffentlichung, Nutzung oder Erwerb. Der Gesetzentwurf war wegen möglicher Verfolgung von Hinweisgebern, sogenannter Whistleblower, umstritten, wurde aber im parlamentarischen Verfahren überarbeitet.

Der Deutsche Journalistenverband (DJV), der die ursprüngliche Vorlage kritisiert hatte, begrüßte nun das neue Gesetz: “Ich freue mich, dass der Rechtsausschuss die vom DJV vorgebrachten Bedenken berücksichtigt hat”, sagte der DJV-Bundesvorsitzende Frank Überall. Im Vorfeld der Abstimmung hatte er den Abgeordneten empfohlen, das Regelwerk in dieser Form anzunehmen.

Ursprünglich hatte das Gesetz vorgesehen, dass Veröffentlichungen durch Journalisten nicht von dem Schutz der Geschäftsgeheimnisse ausgenommen werden sollten. Dies hätte bedeutet, dass Berichterstatter vor Gericht hätten darlegen müssen, warum sie gegen ein Geschäftsgeheimnis verstoßen haben. Dabei hätten sie unter Umständen auch Auskunft über ihre Informanten geben müssen. Eingefügt wurde nun ein Ausnahmetatbestand für Berichterstattungszwecke.

Der Wirtschaftsanwalt Nikolas Gregor von der Kanzlei CMS sagte zu dem neu formulierten Gesetzentwurf. “Die Kritik, dass das Gesetz eine Gefahr für Whistleblower und die Informationsfreiheit sei, ist so nicht haltbar.” Erstmals werde Whistleblowing überhaupt gesetzlich geregelt “und zwar zum Vorteil von Whistleblowern, tendenziell zum Nachteil von Unternehmen.” Auch die Informationsfreiheit werde durch das neue Gesetz eher gestärkt als geschwächt.

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