/Diagnose Trisomie 21: Bundesausschuss für Kassenfinanzierung von Trisomien-Test

Diagnose Trisomie 21: Bundesausschuss für Kassenfinanzierung von Trisomien-Test

Sollten die Krankenkassen Schwangeren den Bluttest für das Down-Syndrom bezahlen? Der Gemeinsame Bundesausschuss von Krankenkassen, Ärzten, Kliniken und Patientenvertretern hat jetzt vorgeschlagen: Ja, in bestimmten Fällen. Zu dem Beschluss können nun Verbände offiziell Stellung nehmen. Die abschließende Entscheidung soll voraussichtlich im Spätsommer fallen, dann muss noch das Bundesgesundheitsministerium darüber befinden. Zuvor soll es möglicherweise im April eine Orientierungsdebatte im Bundestag geben. 

Laut der Stellungnahme des Bundesausschusses sollen die gesetzlichen Kassen den Test aber nur dann bezahlen, wenn es besondere Risiken oder Auffälligkeiten in der Schwangerschaft gibt. Der Test ist ethisch umstritten, da sich viele Eltern nach einem positiven Ergebnis für einen Abbruch der Schwangerschaft entscheiden. In Deutschland leben etwa 30.000 bis 50.000 Menschen mit Down-Syndrom.

Der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses, Josef Hecken, hatte
erklärt, sein Gremium habe einzig den Auftrag, das Verfahren
wissenschaftlich-technisch zu überprüfen. Über ethische und rechtliche Aspekte müsse die Politik entscheiden.

Seit 2012 gibt es auf dem deutschen Markt einen Gentest auf Trisomien, der von der zehnten Schwangerschaftswoche an möglich ist. Dabei wird im Erbmaterial des Embryos nach entsprechenden Veränderungen gesucht. Bislang müssen gesetzlich Versicherte diesen Test, der in seiner günstigsten Variante etwa 200 Euro kostet, selbst bezahlen, manche Privatversicherungen haben die Kosten schon übernommen.

Riskantere Fruchtwasseruntersuchung wird bereits übernommen

Befürworterinnen und Befürworter argumentieren, schon seit 1986 hätten Risikoschwangere einen Anspruch darauf, dass ihre Kasse eine Fruchtwasseruntersuchung bezahlt. Bei dieser besteht allerdings das Risiko von Fehlgeburten. Der Bluttest dagegen gilt als risikolos. Die Evangelische Kirche in Deutschland hat sich für eine Kassenzulassung ausgesprochen, fordert allerdings das Angebot einer ethischen Beratung.

Gegnerinnen und Gegner der Kostenübernahme wie die katholische Kirche und Behindertenverbände warnen vor einem “Dammbruch”. Der gesellschaftliche Druck, ein gesundes Kind zur Welt bringen zu müssen, steige, warnen sie. Kritiker verweisen zudem darauf, dass im Fall eines auffälligen Ergebnisses eine Bestätigung des Befundes durch eine Fruchtwasseruntersuchung durchgeführt werden müsse.

In einem Positionspapier schrieb eine Gruppe von Abgeordneten der CDU, SPD, FDP, Linken und Grünen, dass es um grundlegende ethische Frage gehe, über die der Gesetzgeber entscheiden müsse. Diskutiert wird etwa, ob der Bluttest nur bei Risikoschwangerschaften und nur in einer gewissen Phase der Schwangerschaft angewendet werden soll. Auch müssten die Beratung der Eltern und die Förderung von Menschen mit Behinderung verbessert werden.

 ZEIT ONLINE widmet der Pränataldiagnostik den Schwerpunkt: “Wird der Bluttest auf Down-Syndrom zur Kassenleistung?”

Hits: 0