/Glyphosat: Im Zweifel gegen die Harmlosigkeit

Glyphosat: Im Zweifel gegen die Harmlosigkeit

Die Jury des US-Gerichts nahm sich Zeit. Eigentlich hatte sie schon vergangene Woche entscheiden sollen, doch die Frage war kompliziert und hochbrisant. Und sie ist eine, die selbst Hunderte wissenschaftliche Studien bis heute nicht abschließend beantworten können: Kann das Pflanzenschutzmittel Roundup Ready, in dem die so umstrittene Phosphonat-Verbindung Glyphosat steckt, Krebs verursachen? Am Mittwoch nun beantworteten die sechs Geschworenen in San Francisco diese Frage einstimmig mit Ja. Das Unkrautvernichtungsmittel sei ein “wesentlicher Faktor” dafür, dass der Kläger, der heute 70-jährige Edwin Hardeman, an Lymphdrüsenkrebs erkrankt sei. So lautet ihre spektakuläre Entscheidung. Immer wieder soll der auf seinem Grundstück in Santa Rosa mit dem Mittel Unkraut vernichtet haben.

Für das Saatgut- und Agrarchemieunternehmen Monsanto, genauer gesagt für dessen neuen Besitzer, die Bayer AG, ist diese Entscheidung eine beträchtliche Niederlage. Und es ist bereits die zweite. Schon einmal, im Jahr 2018, hatte ein Gericht Glyphosat schuldig gesprochen.

Damals waren dem Hausmeister Dewayne Johnson 78 Millionen US-Dollar – und das ist schon die reduzierte Summe – an Schadensersatz
zugesprochen worden. Er hatte als Platzwart einer Schule in San Francisco regelmäßig Monsanto-Unkrautvernichter auf Glyphosatbasis zur Rasenpflege eingesetzt. Eines Tages diagnostizierten Ärzte auch bei ihm ein Non-Hodgkin-Lymphom, dieselbe bösartige Krebsart des Lymphsystems wie bei dem Mann aus Santa Rosa. Der Sportwart – so berichten es US-Medien aus dem Prozess – soll dem Herbizid mehrfach im Jahr ausgesetzt gewesen sein. Weil sein Sprühgerät teils defekt war, sei er zuweilen durchnässt gewesen mit dem Mittel. Aus der Flasche auf dem Rücken habe es geleckt, sodass ihm das Gift den Körper heruntergelaufen sei.

Die Klagewelle geht gerade erst los

Diese beiden Fälle sind erst der Anfang einer Klagewelle in den USA, in der Hunderte Landwirte, Hobbygärtnerinnen, Anwohner besprühter Felder oder anders mit Roundup Ready in Kontakt gekommene und später erkrankte Menschen von Monsanto vor Gericht Schadenersatz fordern werden. Die Summen an Zahlungen, die auf den Bayer-Konzern zukommen, könnten in die Milliarden gehen.

Vor allem der Prozess in San Francisco ist wichtig in diesem großen Konflikt. Als sogenanntes bellwether trial (“Leithammelverfahren”) gilt er als Musterfall, der für mindestens 760 weitere Verfahren des Bundesgerichts des Distrikts Nordkalifornien die Richtung weist. Die Jurys in anderen Bundesstaaten der USA urteilen zwar unabhängig, wie auch Sprecher der Firma Bayer betonten. Und jeder Einzelfall liegt anders. Doch überall wird der Fortgang des aktuellen Prozesses genau verfolgt.

Für Bayer ist die aktuelle Entscheidung aus San Francisco auch deshalb “enttäuschend”, ja bitter, weil damit eine zentrale Prozessstrategie des Konzerns ins Leere läuft. Die Anwälte des beklagten Unternehmens hatten auf eine Zweiteilung der Verhandlungen gedrängt. In der ersten Runde sollte es ausschließlich um die Frage nach der Kausalität gehen, also darum, ob wissenschaftliche Erkenntnisse belegen, dass Glyphosat Krebs auslösen kann. Infolge dieser Zweiteilung durften auch die Anwältinnen und Anwälte des Klägers in der ersten Prozessphase ausschließlich wissenschaftliche Argumente vorbringen. Erst im zweiten Teil sollte geklärt werden, ob Monsanto die öffentliche Meinung manipuliert und Gesundheitsrisiken seiner Produkte vertuscht haben könnte und somit womöglich Verantwortung trägt, wie die Rechtsbeistände des Klägers behaupten. 

Bayer hatte darauf spekuliert, dass es zu dieser zweiten Phase gar nicht mehr kommen würde. Man setzte darauf, dass sich die Juroren der Risikobewertung jener staatlichen Zulassungsbehörden von Kanada bis Europa anschließen würden, die Glyphosat auf der Grundlage von rund 800 ausgewerteten wissenschaftlichen Studien davon freigesprochen hatten, nachweislich Krebs auszulösen. Doch nach dem gestrigen Zwischenurteil der Geschworenen wird der Prozess nun fortgesetzt. Und in den nächsten Tagen wird Monsanto am Pranger stehen.

Doch wie kann es sein, dass sechs Laien einer Gerichtsjury entscheiden, Glyphosat sei krebserregend, während hochspezialisierte Wissenschaftlerinnen und Forscher weltweit seit Jahrzehnten um Antworten ringen – obwohl es Hunderte Studien gibt, auf die sie sich beziehen können? Bis heute werden die Forschungsergebnisse zu Glyphosat als Stoff und Roundup als Produkt wieder und wieder ausgewertet, neu beurteilt und es kommen neue hinzu.

Was, wenn es niemand beweisen kann?

Natürlich konnten die Männer und Frauen, die als Geschworene in San Francisco entscheiden mussten, zu keinem Urteil kommen, das fundierter wäre als die aufwendigen Analysen der Wissenschaft. Und sie hatten auch keine medizinischen Beweise, dass die Krebserkrankung des Klägers durch Glyphosat ausgelöst wurde. Denn die wird es in solchen Fällen niemals geben, schließlich müssten Mediziner dazu ausschließen, dass jemand durch keine anderen Faktoren Krebs bekommen haben kann.

Nach der Rechtsauffassung in den USA ist so eine unklare Situation, was den Forschungsstand und den kausalen Beweis für eine Krankheit angeht, aber kein Grund, ein Unternehmen wie Monsanto, das ein potenziell giftiges Mittel vertreibt, aus Mangel an Beweisen freizusprechen. Während diesseits des Atlantiks, hier in Europa, das Vorsorgeprinzip vorherrscht, wonach schon die Zulassung eines Mittels streng geregelt werden muss, ist in den USA das Produkthaftungsrecht stärker ausgeprägt, um Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen. Und das bedeutet in der Konsequenz: Schon ein Anfangsverdacht genügt, um in den USA gegen ein Unternehmen klagen zu können.

Entsprechend mussten sich die sechs Geschworenen mit der anhaltenden Kontroverse auseinandersetzen: Auf der einen Seite hatte die Internationale Krebsforschungsagentur IARC, eine Behörde der Weltgesundheitsorganisation WHO, Glyphosat und Roundup für potenziell krebserzeugend eingestuft. Die IARC urteilte ausschließlich aufgrund öffentlich zugänglicher Studien. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hingegen kam wie auch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zu dem Schluss, dass Glyphosat nicht gefährlich sei, was sein Potenzial angeht, Krebs zu erzeugen. Und ein anderes Gremium der WHO, das Joint Meeting on Pesticide Residues (JMPR), urteilte in scheinbarem Widerspruch zur IARC, dass Glyphosat, welches aus der Umwelt und als Rückstand mit der
Nahrung aufgenommen werde, wohl keine Krebsgefahr für Menschen
darstelle.

In dem Streit um die Deutung der Forschungsergebnisse geht es auch darum, wie die Institutionen arbeiten, welche Studien sie heranziehen dürfen und müssen und wie die Bewertung am Ende erfolgt.

Ein Teil der Arbeiten, die Roundup entlasten, entstand in Firmenlaboren – diese Studien sind aus Wettbewerbsgründen nicht vollständig öffentlich überprüfbar. Auch deshalb sind manche der kritischen Wissenschaftler misstrauisch. Erst neuerdings müssen die Konzerne ihre Studien in der EU in höherem Ausmaß transparent machen. Auch solche politischen Fragen durften indes in der ersten Phase des Prozesses keine Rolle spielen.

Wer nicht warnt, wird verklagt

Wer je einen amerikanischen Gerichtsspielfilm gesehen hat, der weiß, mit welch geschickten Verfahrenstricks und Plädoyers Anklage und Verteidigung die Jury zu beeinflussen suchen. Doch jene in San Francisco urteilte auch nicht einfach aus der Hüfte heraus. Experten beider Seiten wurden über die Vielzahl widersprüchlicher Studien befragt. Schon im vergangenen Jahr hatte der zuständige Richter, Vince Chhabria, Mediziner und Epidemiologen umfänglich einvernommen, um zu prüfen, ob ein Gerichtsverfahren überhaupt zulässig sei. Zwischendrin nannte er die epidemiologische Forschung zwar “wacklig” und wirkte fast verzweifelt über ihre vielen unterschiedlichen Prämissen. Doch Zweifel an der Harmlosigkeit des Ackergiftes hielt er für ausreichend begründet, um das Verfahren zu eröffnen.

Bei einer Krankheit wie Krebs kann wie gesagt kein Mediziner und erst recht kein Gericht im konkreten Einzelfall mit hundertprozentiger Gewissheit sagen, ob ein Gift der Auslöser war. Die Geschworenen können nur die Wahrscheinlichkeit bewerten, die Studien über Wirkstoff und Krebsart in Verbindung mit der persönlichen Geschichte des Klägers oder der Klägerin nahelegen. Letztlich geht es um Dosen und Risiken, und so viel ist gewiss: Auch in kritischen Forschungsarbeiten werden sie nicht für jeden normalen Konsumenten beschrieben, sondern nur für Menschen, die als Nutzer häufig unmittelbar mit Glyphosat in Kontakt gekommen sind, so wie Landwirte oder Gärtnerinnen. Das ist in den USA noch brisanter als in Europa. Denn dort sind ganze Landstriche mit Mais und Soja bepflanzt, die gentechnisch gegen das Unkrautvernichtungsmittel resistent gemacht wurden. Deshalb wurde das Mittel dort über Jahrzehnte großflächig eingesetzt.

Wenn stimmt, was Edwin Hardemans Anwälte vor Gericht vorgebracht haben, dann hat ihr Mandant über 26 Jahre auf seinem Grundstück Gifteichen und andere unerwünschte Gewächse mit enorm hohen Mengen an Glyphosat bekämpft. Für den Ausgang seiner Schadenersatzklage ist nun entscheidend, ob er es in dem gutem Glauben tat, dies könne seiner Gesundheit nicht schaden. Wenn Monsanto – und damit Bayer – als Hersteller nachgewiesen wird, ihn als Verbraucher nicht ausreichend aufgeklärt beziehungsweise in die Irre geführt zu haben, hätte er Chancen auf sehr viel Geld.

Den Weg dazu hat die Jury am Mittwoch mit der Entscheidung freigemacht, Glyphosat könne aus ihrer Sicht die Ursache für seine Krankheit sein. Die Firma Bayer hält unterdessen weiter daran fest, dass “die vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse bestätigen, dass glyphosatbasierte Herbizide keinen Krebs verursachen”. Auch habe die Tochterfirma Monsanto stets verantwortlich gehandelt.

Lesen Sie in diesem Schwerpunkt, wie schädlich Glyphosat nach heutigem Wissensstand ist, wo das Mittel eingesetzt wird und wie der Streit um die Zulassung in Deutschland und Europa weitergeht.

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