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Bamf-Skandal: Betreff: Wunschliste

Was als ein bundesweiter Asylskandal begann, könnte am Ende der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen nicht mehr als eine persönliche Tragödie gewesen sein. Nicht viel mehr als das traurige Schicksal einer Bremer Behördenleiterin, die einem Asylanwalt verfallen war und gesetzeswidrigen Übereifer an den Tag legte, um ihn für sich zu gewinnen. Das wäre jedenfalls eine Version – eine, die offenbar auch von einigen Strafverfolgern getragen wird.

Ein knappes Jahr ist es her, da galt die Bremer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) als korrupt und politisch links unterwandert, als Zentrum eines kriminellen Netzwerks. Einer Handvoll Mitarbeitern wurde vorgeworfen, sie hätten wider das Gesetz Tausende von Asylanträgen positiv beschieden – und zwar auf Anordnung der ehemaligen Behördenleiterin Ulrike B.

Die Juristin, hieß es, habe aus politisch-humanitärem Überschwang gemeinsam mit zwei jesidischen Rechtsanwälten aus Hildesheim und Oldenburg reihenweise jesidischen Flüchtlingen aus Syrien rechtswidrig Schutz und Aufenthalt in Deutschland verschafft. Aber ebenso einigen Kurden und Libanesen. Von einem “Verbrecherkartell” war die Rede, von einem “flächendeckenden Asylskandal”.

Die oberste Bamf-Chefin musste gehen

Die Affäre zog weite Kreise, bis nach Berlin. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), oberster Dienstherr des Bundesamts, geriet gewaltig unter Druck, die große Koalition drohte zu platzen. Der Bundesrechnungshof wurde eingeschaltet und die Bremer Außenstelle für einige Monate dichtgemacht, in Nürnberg musste die oberste Bamf-Chefin Jutta Cordt gehen. Das Bamf setzte eine interne Arbeitsgruppe mit zeitweilig bis zu 68 Mitarbeitern ein. Binnen weniger Monate wurden 12.848 Akten mit insgesamt 18.347 positiven Asylbescheiden überprüft, die Ulrike B.’s Behörde zwischen 2006 und 2018 getroffen hatte.

In Bremen wurde die Ermittlungsgruppe Antrag gegründet. Unter der Leitung von zwei Staatsanwälten sollte sie herausarbeiten, ob und in welchem Umfang sich Ulrike B., die beiden Rechtsanwälte Irfan C. aus Hildesheim und Cahit T. aus Oldenburg sowie sechs weitere Beschuldigte strafbar gemacht haben könnten. Zum Beispiel wegen einer “bandenmäßigen Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung”. In der Gruppe recherchierten bis zu 40 Experten, unterstützt von 13 Beamten der Bundespolizei. Es war ein gewaltiger Aufwand, eine derart riesige Ermittlertruppe hatte es in Bremen noch in keinem Kriminalfall gegeben.

Und nun, zehn Monate später? Für einen “flächendeckenden Asylbetrug” fand die interne Prüfkommission des Bamf keine Beweise. Doch stellte sie in 145 Fällen eine “bewusst manipulative Einflussname auf die Asylentscheidung” oder ein “fehlgeleitetes Amtsverständnis der Akteure” fest.

Aber ist das schon strafbar? Ja, meinen die Bremer Staatsanwälte, zumindest in einigen Fällen. Sie glauben, inzwischen zahlreiche Beweise für eine “kriminelle kollusive Zusammenarbeit” zumindest zwischen Ulrike B. und den beiden Rechtsanwälten in der Hand zu haben.

Doch weil ihre Untersuchungen erst in den kommenden Monaten vollständig abgeschlossen sein werden, wollen die von Berufs wegen vorsichtigen Ermittler nicht sagen, ob sie am Ende tatsächlich Anklage erheben werden – und wenn ja, wann und in welchem Umfang. Aber dann sagen sie doch, dass sich “der Verdacht strafbaren Handelns vor allem gegen Ulrike B. und die beiden Rechtsanwälte Irfan C. und Cahit T. verdichtet” habe – “und zwar in einem nicht geringen Umfang”. 

Unerwartete Wendung

Übersetzt heißt das: Wenn die Ermittlungen beendet sind, werden mehr als zwei Kisten voller Akten unter dem Vermerk 311 JS 72761/17 ziemlich schnell vor Gericht landen. Wahrscheinlich irgendwann im Sommer. Und allem Anschein nach werden dann nicht nur eine Handvoll, sondern womöglich Dutzende, vielleicht sogar über Hundert Fälle zur Anklage kommen und verhandelt werden.

Was die Staatsanwälte jedoch sehr klar zum Ausdruck bringen: Ihre Ermittlungen haben zu ihrer eigenen Überraschung im Laufe der Zeit eine unerwartete Wendung genommen. So war auch aus ihrer Sicht, anders als noch am Anfang vermutet, keine aus Bremen gelenkte, bundesweit agierende Mafia am Werk. Offenbar ist diese Affäre nach zehnmonatiger Recherche zusammengeschrumpft zu einem großen Liebesdrama mit kriminellen Folgen. Die Staatsanwälte sprechen von einer “vermutlich einseitigen tiefen emotionalen Beziehung” der ehemaligen Behördenleiterin Ulrike B. zum jesidischen Rechtsanwalt Irfan C. aus Hildesheim.

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