/Artikel 13: “Freiheit”, sagt die eine. “Mehr Regeln”, die andere

Artikel 13: “Freiheit”, sagt die eine. “Mehr Regeln”, die andere

Deutschlands vielleicht wichtigste
Informationsquelle ist heute für 24 Stunden versiegt. Wikipedia hat sich abgeschaltet. Rund 33 Millionen
Zugriffe verzeichnet die deutschsprachige Version des Online-Lexikons an einem normalen
Wochentag. Sie alle werden ins Leere laufen.

Anstelle der üblichen Informationen sehen die Nutzer einen Schriftzug: “Die Autorenschaft der Wikipedia protestiert gegen Teile der geplanten EU-Urheberrechtsreform”. Und: “Die Reform könnte dazu führen, dass das freie Internet erheblich eingeschränkt wird”. So steht es in einem Entwurf der Wikipedia-Administratoren.

Seit drei Jahren arbeitet die EU an der Reform, die Wikipedia ablehnt. Die Kommission und der Europäische Rat haben zugestimmt, es fehlt nur noch das Votum des Europäischen Parlaments. Sagen die 751 Abgeordneten ebenfalls Ja, dann wird die Richtlinie geltendes Recht. Es ist die letzte Hürde. Und die letzte Chance der Kritiker, das Vorhaben zu stoppen.

Dafür soll nun die Wut der Wikipedia-Nutzerinnen und -Nutzer mobilisiert werden. Die enorme Popularität des Online-Lexikons soll die Reform endgültig unpopulär machen.

Es ist die nächste Stufe einer Auseinandersetzung, die seit einigen Wochen in die Öffentlichkeit drängt und vom Nischenthema zum zentralen Streit vor der Europawahl geworden ist. Vordergründig geht es darum, wie Kreative im Netz fair bezahlt werden können: Schriftsteller, Musiker, Videokünstler. Ein Spezialistenthema, könnte man meinen. Doch an der Reform des Urheberrechts hat sich ein Konflikt entzündet, der beispiellos ist. Er verläuft quer durch die politischen Parteien. Und er wirft nicht weniger als die Machtfrage auf: Wer bestimmt, was in Europa Recht ist? Die Großen oder die Vielen?

Aber wer ist groß? Und wer sind die Vielen?

Das Büro von Helga Trüpel im 5. Stock des Europaparlaments in Straßburg ist kaum größer als eine Abstellkammer. Zwei Schreibtische, ein Sofa, an der Wand ein Fernseher. Auf diesen acht Quadratmetern führt die Abgeordnete aus Bremen den Kampf um die Zukunft des Internets.

Trüpel, 60 Jahre alt, hat einst die Grünen in Bremen mitgegründet, sie war Abgeordnete in der Bürgerschaft, später Kultursenatorin. Sie will, sagt sie, dass Künstler einen fairen Anteil an den Erlösen bekommen, die andere mit ihren Werken erzielen.

Helga Trüpel ist eine der prominentesten Verfechterinnen der Reform. Zweieinhalb Jahre lang hat sie an der EU-Richtlinie gearbeitet. Im Mai scheidet sie aus dem Europaparlament aus, nach 14 Jahren. Ihr letzter Kampf, sagt sie, sei zugleich ihr größter.

Früher kämpfte Trüpel gegen Atomkraftwerke, heute kämpft sie gegen den “digitalen Kulturkapitalismus”. Gegen die Macht der Internetkonzerne wie Google oder Facebook, die Regellosigkeit als Freiheit verkaufen und Ausbeutung als Selbstbestimmung. Ein Kampf, der sie in ihrer eigenen Fraktion isoliert hat.

Vergangene Woche noch ist Helga Trüpel an den Kanälen Straßburgs entlanggejoggt, wie immer, wenn das Parlament in der Stadt tagt. Dann ist sie in ihr winziges Büro gekommen, hat den Rechner hochgefahren und einen Aufruf verfasst. “Manifest für ein offenes und faires Netz” steht darüber. “Ohne Zensur, aber mit Bezahlung von Künstlerinnen und Künstlern.”

Das Netz hat drastisch verändert, wie die Bürger mit den Werken von Musikern, Autorinnen, Dokumentarfilmern umgehen. Früher musste man deren Werke kaufen, in Buchläden oder Plattenshops. Ein Teil der Einnahmen floss an Künstler, ein anderer an Verleger oder Produzenten. Geregelt war das im Urheberrecht. Es sollte Künstlern ein Auskommen sichern.

Seit aber Millionen Menschen im Netz unterwegs sind, seit sie Filme und Musik streamen, Nachrichten online konsumieren, seit viele von ihnen fremde Werke selbst mischen und neu zusammenstellen, seither ist klar, dass das alte Urheberrecht nicht mehr passt. Es ist für bedrucktes Papier gemacht und für Schallplatten, nicht für die Datenströme im Netz. Es braucht ein Update, dringend. Darüber sind sich alle einig. Aber auch nur darüber.

Im Kern geht es um die Frage, wer haften soll, wenn im Netz Werke von Künstlern auftauchen – Popsongs, Videos, Collagen –, ohne dass die Künstler dafür Geld bekommen. Soll derjenige zahlen, der das Werk ins Netz gestellt hat? So ist es bisher geregelt. Oder sollen auch die großen Netzkonzerne in die Haftung, die jene Plattformen zur Verfügung stellen, auf denen das urheberrechtlich geschützte Material erscheint, und die damit viel Geld verdienen – YouTube zum Beispiel, eine Plattform für Videos und Musik? Bislang müssen deren Betreiber erst eingreifen, wenn sie auf einen Urheberrechtsverstoß ausdrücklich hingewiesen werden. “Providerprivileg” nennen Juristen diese Regelung.

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