/Waldhof Mannheim: DFB muss Punkteabzug für Fan-Fehlverhalten zurücknehmen

Waldhof Mannheim: DFB muss Punkteabzug für Fan-Fehlverhalten zurücknehmen

Der
Deutsche Fußball-Bund (DFB) darf dem SV Waldhof Mannheim für das
Fehlverhalten seiner Fans keine Punkte abziehen. Das hat
das Landgericht Frankfurt am Main entschieden und gab damit dem aktuellen
Tabellenführer der Regionalliga Südwest in seiner Klage gegen den Fußballverband recht. Damit muss der DFB die Strafe zurücknehmen.

“Der
Punktabzug verfälscht den sportlichen Wettbewerb. Diesen in fairer
Weise zu fördern, ist oberster Satzungszweck des DFB. Ein Punktabzug
ist daher in aller Regel nur gerechtfertigt, wenn er dazu dient,
einen unberechtigt oder in sonstiger Weise unfair erlangten Vorteil
wieder rückgängig zu machen”, sagte der Vorsitzende Richter
Richard Kästner.

Hintergrund
des Verfahrens ist ein Vorfall bei dem Relegationsrückspiel der
Mannheimer um den Aufstieg in die 3. Liga gegen den KFC Uerdingen am
27. Mai 2018. Damals hatten Waldhof-Fans Rauchbomben auf das
Spielfeld geworfen. Dies hatte zum Spielabbruch geführt – Waldhof
verlor die Partie und stieg nicht auf. Der DFB-Kontrollausschuss
hatte anschließend unter anderem einen Abzug von neun Punkten
gefordert. Verurteilt wurden die Mannheimer letztendlich zu drei
Punkten Abzug und einer Geldstrafe von 25.000 Euro.

DFB will Berufung gegen das Urteil einlegen

Das
Frankfurter Gericht verurteilte zwar den Einsatz von
Pyrotechnik im Stadion und sprach dem DFB grundsätzlich das Recht zu,
Vereinen Punkte abzuziehen, um sportliche Fairness herzustellen.
Allerdings sei dies beim vorliegenden Fall nicht erkennbar gewesen.
“Der vom Sportgericht verhängte Punkteabzug
korrigierte daher nicht die Punkteverteilung in diesen Spielen,
sondern entfaltete seine Wirkung auf die gesamte nächste
Spielsaison, die mit den Vorfällen in den Relegationsspielen in
keinem Zusammenhang steht”, teilte das Gericht mit.

Zudem
seien bei der Entscheidung des DFB nicht die Interessen der Spieler
berücksichtigt worden, die keine Schuld für die Ausschreitungen
treffe. Ein Abzug von drei Punkten könne den Aufstieg in die 3. Liga
verhindern. Das habe für jeden Spieler unmittelbare, auch
finanzielle Auswirkungen. Dem könne auch nicht entgegengehalten
werden, dass der SV Waldhof Mannheim derzeit Tabellenführer sei und nach
sportlichen Kriterien gegenwärtig in die 3. Liga aufsteigen würde”,
schrieb das Gericht.

Das
Urteil des Landgerichts ist allerdings nicht rechtskräftig –
innerhalb eines Monats kann Berufung vor dem Oberlandesgericht
eingelegt werden. Der DFB will das Urteil prüfen und voraussichtlich
dagegen vorgehen. “Der Richterspruch deckt sich nicht mit unserer
Rechtsauffassung”, sagte DFB-Vizepräsident Rainer Koch laut einer
Mitteilung des Verbands.

Hits: 34