/Guido Reil: Neue Ermittlungen wegen Spenden an AfD-Politiker

Guido Reil: Neue Ermittlungen wegen Spenden an AfD-Politiker

Die Staatsanwaltschaft Essen hat im Zusammenhang mit Wahlkampfhilfen für den AfD-Politiker Guido Reil ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Das berichten NDR, WDR und Süddeutsche Zeitung sowie Spiegel Online. In dem Verfahren geht es demnach um Sachzuwendungen, die der AfD-Politiker für den Landtagswahlkampf 2017 über die Schweizer Werbeagentur Goal erhalten habe.

Den Berichten zufolge ermittelt die Staatsanwaltschaft aber gegen Unbekannt und nicht direkt gegen Reil. Reil sei “zum fraglichen Zeitpunkt nach bisherigen Erkenntnissen innerhalb der Partei weder mit dem Finanzwesen noch mit der Buchführung befasst” gewesen, teilte die Staatsanwaltschaft Spiegel Online zufolge mit. Es werde geprüft, ob mit den Spenden gegen das Parteiengesetz verstoßen worden sei.

Reil ist Kandidat der AfD für die Europawahl. Er steht hinter Parteichef Jörg Meuthen auf dem zweiten Platz der bundesweiten AfD-Bewerberliste. Die Schweizer Goal AG hatte 2017 Plakate und andere Werbemittel für Reils Wahlkampf hergestellt. Die AfD hält das nicht für eine illegale Parteispende. Zuletzt hatten WDR, NDR und Süddeutsche Zeitung berichtet, dass der AfD in dem Fall eine Strafzahlung von 130.000 Euro an die Bundestagsverwaltung droht. Offiziell wollte sich der Bundestag dazu nicht äußern.

Die Bundestagsverwaltung beschäftigt sich mit unterschiedlichen Spenden an die Partei. Die Verwaltung des Parlaments prüft unter anderem Werbemaßnahmen für Meuthen vor der Landtagswahl in
Baden-Württemberg 2016. Meuthen ist der Ansicht, dies sei
damals keine Parteispende gewesen, da er die Werbung nicht in Auftrag
gegeben habe.

Außerdem untersucht
der Bundestag Spenden für den Bundestagswahlkampf der
AfD-Fraktionsvorsitzenden Alice Weidel aus der Schweiz. Hier geht es um
rund 132.000 Euro, die 2017 in mehreren Tranchen an ihren Kreisverband
am Bodensee überwiesen worden waren. Der Bundestag will klären, ob das Geld wirklich von Deutschen und
anderen EU-Bürgern stammt. Denn Spenden von Gönnern, die keine EU-Bürger
sind, dürfen deutsche Parteien nicht annehmen.

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