/Dieselfahrverbote: Gericht fordert mögliche Fahrverbote für Reutlingen

Dieselfahrverbote: Gericht fordert mögliche Fahrverbote für Reutlingen

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat von der Stadt Reutlingen eine Überarbeitung des Luftreinhalteplans verlangt. Nach Auffassung der Mannheimer Richter reichen die vom Land und der Stadt Reutlingen vorgesehenen Maßnahmen nicht, um den Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft ohne eine Berücksichtigung von Fahrverboten schnellstmöglich einzuhalten.

Das Gericht gab damit einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) statt. Diese hatte wegen jahrelang erhöhter Stickoxidwerte in der Kommune Fahrverbote noch in diesem Jahr gefordert. “Das ist ein guter Tag für die saubere Luft und damit für Kinder, Asthmatiker, ältere Menschen und Lungenvorgeschädigte nicht nur in Reutlingen”, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

Die Stadt möchte ein Dieselfahrverbot vermeiden. Nach Angaben von Baubürgermeisterin Ulrike Hotz (parteilos) gibt es allein in Reutlingen etwa 17.000 Dieselfahrerinnen und -fahrer. Aktuelle Reaktionen von Stadt und Land waren zunächst nicht zu erhalten.
Auch das Bundesverkehrs- und das Umweltministerium wollten sich gegenüber der Deutschen Presse-Agentur nicht
äußern.

Mitte März hatte der Bundestag beschlossen, dass Fahrverbote in deutschen Städten künftig erst ab einer Belastung von 50 Mikrogramm Stickoxid pro Kubikmeter Luft als verhältnismäßig gelten sollen.

Das Verwaltungsgericht wies in der mündlichen Verhandlung darauf hin, dass es diese Änderung des Bundesemmissionsschutzgesetzes in seiner Entscheidung berücksichtigen werde. Obwohl die Änderung formell noch nicht gültig sei, werde man vorsorglich das Urteil so treffen, als wäre die Novelle des Gesetzes bereits in Kraft getreten. Gegen das Urteil ist wegen grundsätzlicher Bedeutung Revision zum Bundesverwaltungsgericht möglich (10 S 1977/18).

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