/Bundesarbeitsgericht: Diakonie klagt gegen Urteil zu kirchlichem Arbeitsrecht

Bundesarbeitsgericht: Diakonie klagt gegen Urteil zu kirchlichem Arbeitsrecht

In einem Rechtsstreit um das kirchliche Arbeitsrecht hat die Diakonie Verfassungsklage eingereicht. Der Wohlfahrtsverband der evangelischen Kirche sehe sich in unzulässiger Weise in seinem verfassungsrechtlichen Selbstbestimmungsrecht beschränkt, sagte Diakonie-Präsident Ulrich Lilie. 

Die Klage richtet sich gegen ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom Oktober 2018, das einer konfessionslosen Stellenbewerberin nach einer Ablehnung eine Diskriminierungsentschädigung von knapp 4.000 Euro zugesprochen hatte. Das BAG stützte sich dabei auf ein vorausgegangenes Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum selben Fall.

Der BAG-Entscheidung zufolge können kirchliche
Arbeitgeber nicht generell verlangen, dass Stellenbewerberinnen und
-bewerber Mitglied in einer Kirche sind. Das sei nur gerechtfertigt,
wenn dadurch eine Beeinträchtigung des kirchlichen Selbstverständnisses
drohe. Die Stelle, auf die sich die Klägerin beworben hatte,
sei nicht mit eigenständigen Kompetenzen bezüglich des kirchlichen “Ethos” verbunden gewesen, hieß es zur Begründung.

“Die Diakonie will und muss als der soziale
Dienst der evangelischen Kirche erkennbar bleiben. Dazu gehört nach
unserem Selbstverständnis, dass nicht nur an wichtigen Stellen
evangelische Christen arbeiten, die unsere Einrichtungen prägen”, sagte
Lilie in einem Interview mit der Katholischen Nachrichten-Agentur.

Die Klägerin hatte sich 2012 auf eine befristete Referentinnenstelle beim Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung beworben. Laut Stellenanzeige setzte die Einstellung die Mitgliedschaft in einer evangelischen oder einer anderen christlichen Kirche voraus. Die Frau wurde nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. 

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