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AfD-Beamte: Beamter und in der AfD – geht das?

Im Bundesverfassungsschutz macht man sich Sorgen um das Wohl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Wer in seiner Bekannt- oder Verwandtschaft AfD-Mitglieder habe, solle sich gern vertraulich beim Geheimschutz der Behörde melden, heißt es in einem Schreiben. Bevor er oder sie in der Ausübung seiner dienstlichen Aufgaben in Interessenkonflikte gerate, könne eine Versetzung geprüft werden.

Der Brief mit ebendieser Aufforderung, über den zuerst die Welt berichtete, kam nicht etwa vom Betriebs- oder Personalrat, sondern vom Geheimschutzbeauftragten der Behörde, der für der Abwehr von Innentätern und Saboteuren zuständig ist. Nicht Fürsorge war der Anlass, sondern Sicherheitsinteressen. 

Zuvor schon hatte Bundesinnenminister Horst Seehofer angekündigt, in seinen Behörden die Auswirkungen einer AfD-Mitgliedschaft auf den Beamtenstatus gründlich zu prüfen. Konkret hatte der CSU-Ressortchef gesagt, er wolle “die Frage der Mitgliedschaft und welche Verpflichtungen für einen Beamten entstehen, hinsichtlich der politischen Zurückhaltung (…) sehr genau” untersuchen. Das geschehe nicht nur im Hinblick auf Rechts-, sondern auch auf Linksradikale.

Auch wenn sein Ministerium auf Nachfrage keinen Zusammenhang erkennen will, zeigen beide Fälle: Der Staat sucht nach Möglichkeiten, den Druck auf die AfD zu erhöhen. Die Partei ist in den deutschen Parlamenten vertreten, ihr nationalistisch ausgerichteter Flügel aber wird vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall geführt – was einer Beobachtung entspricht, da der Geheimdienst nachrichtendienstliche Mittel anwenden darf. 

Und weil das Personal der deutschen Behörden ein Spiegel der Gesellschaft ist, finden sich unter Beamten auch Angehörige der AfD.

Eine der Kernfragen ist, ob das, was Seehofer mit seinem Prüfauftrag erreichen
könnte, am Ende wirklich über das geltende Recht hinausgeht. Für Beamte bestehen bereits Regeln zu Neutralität, Systemtreue und Loyalität. Diese will der Minister nach eigenem Bekunden nicht antasten. Seine Ankündigung betrifft die ihm unterstellten Bundesbehörden.

Die Landesbehörden reagieren unterschiedlich auf seinen Plan. Der thüringische Innenminister Georg Meier (SPD) sekundiert Seehofer, er werde nicht zögern, vermeintliche Sympathisanten des nationalistischen Flügels unter seinen Beamten zu überprüfen. Das allerdings ist schon jetzt gesetzlich möglich. 

Andere Bundesländer äußern sich zurückhaltend, was ihre Staatsbediensteten betrifft: Man warte ab, was Seehofers Vorstoß ergibt, heißt es auf Nachfrage von ZEIT ONLINE aus den meisten für das Beamtenrecht zuständigen Landesministerien. Das Thema bereite im Moment mehr Stress als Nutzen, ist zu hören.

Beamte werden bisher nicht auf ihre Parteimitgliedschaft überprüft, das sei auch nicht geplant, wie auf Nachfragen bundesweit betont wird. Schon die Frage danach im Bewerbungsgespräch wäre nach geltender Rechtsprechung unzulässig und müsste nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden. Offenkundig wird eine Parteimitgliedschaft nur, wenn Beamte oder Beamtenanwärter für ein Parteiamt kandidieren oder für eine Wahl.

Die Kernfrage ist, wo beim Verhalten von Beamtinnen und Beamten “die Grenzen zum ahndungswürdigen disziplinarrechtlichen Fehlverhalten im Detail verlaufen”, wie Seehofers Sprecher erläutert. Die Beamtengesetze schreiben vor, dass Staatsbedienstete die freiheitlich-demokratische Grundordnung anerkennen müssen, im Dienst parteipolitisch neutral agieren und sich der jeweiligen Regierung gegenüber loyal verhalten müssen. Wer eine andere Staatsordnung favorisiert oder gar anstrebt, hat im Beamtenverhältnis nichts zu suchen und muss mit Disziplinarmaßnahmen rechnen. Eine einfache Mitgliedschaft oder Aktivitäten in der AfD seien dagegen “kein beamtenrechtliches Problem”, heißt es auf Nachfrage beispielsweise aus dem Innenministerium Brandenburg. Zugleich schreibt das Beamtenrecht vor: Außerdienstliches politisches Engagement darf dienstliches Handeln nicht beeinflussen.

Hinzu kommt das sogenannte Mäßigungsgebot – das Vorsicht und Zurückhaltung in politischen Äußerungen vorschreibt. Am bekanntesten ist hier der Fall des AfD-Politikers Thomas Seitz: Ein Dienstgericht sah bei dem Bundestagsabgeordneten einen Verstoß und erkannte ihm wegen rassistischer und undemokratischer Äußerungen wie “Quotenneger” und “Gesinnungsjustiz” im Internet den Beamtenstatus ab. 

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