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Sachsen: Zeuge im Chemnitz-Prozess erkennt Angeklagten nicht

Sachsen – Chemnitz-Prozess hat begonnen
Sieben Monate nach dem gewaltsamen Tod eines 35-Jährigen findet der Prozess unter besonderen Sicherheitsmaßnahmen statt. Der Fall löste rechte Demos und Übergriffe aus.

© Foto: Sebastian Kahnert

Rund sieben Monate nach dem gewaltsamen Tod eines 35-Jährigen in Chemnitz hat der Prozess gegen einen der Tatverdächtigen begonnen. Der Angeklagte, ein 23-jähriger Asylbewerber aus Syrien, muss sich wegen gemeinschaftlichen Totschlags vor Gericht verantworten. Er bestreitet die Tat.

Die Verteidigung des Beschuldigten beantragte die Einstellung des Verfahrens und eine Aufhebung des Haftbefehls. Es mangele an handfesten Beweisen, argumentierte sie zum Auftakt des Prozesses. Tatzeit, Tatort und Motiv seien bisher unklar. Es gebe “eklatante Ungereimtheiten”.

Außerdem äußerte die Anwältin Ricarda Lang Zweifel an der Unabhängigkeit des Gerichts. Noch vor Verlesen der Anklageschrift trug sie einen Fragenkatalog vor. Demnach sollen die Berufs- und Laienrichter etwa angeben, ob sie Mitglieder oder
Unterstützer der AfD oder der islamfeindlichen Pegida-Bewegung sind. Aus Sicht der Verteidigung ist die Einstellung der Richter zur Flüchtlingsfrage “entscheidend für ein faires Verfahren”. Ihr Mandant müsse wissen, ob ihm die Richter “unbefangen gegenüberstehen”, sagte Lang. Sie ging auch auf eine Äußerung der Chemnitzer Oberbürgermeisterin Barbara Ludwig (SPD) ein. Diese habe die Hoffnung geäußert, dass der Beschuldigte verurteilt werde, ohne das Verfahren zu kennen. Es gebe den Verdacht, dass von politischer Seite Einfluss auf das Verfahren genommen werde.

Die Anklage gegen den jungen Mann lautet auf Totschlag, versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung. “Er wird beschuldigt, einen Menschen getötet zu haben, ohne Mörder zu sein”, heißt es in der Anklageschrift.

Staatsanwalt lässt Tat im Gerichtssaal nachstellen

Im August 2018 soll der mutmaßliche Täter am Rande eines Stadtfests gemeinsam mit einem anderen Mann auf den Deutschkubaner Daniel H. eingestochen haben.
Dieser starb unmittelbar nach der Tat. Zwei weitere Männer sollen zum Teil schwer verletzt worden sein. Der Mitbeschuldigte ist noch flüchtig. Nach der Tat war es in Chemnitz zu fremdenfeindlichen Übergriffen, Aufmärschen von Rechtsextremisten und Gegendemonstrationen gekommen. Die Vorfälle trugen später auch zur Ablösung des ehemaligen
Verfassungsschutzpräsidenten Hans-Georg Maaßen bei. 

Der erste Zeuge, das Mitopfer, konnte den Angeklagten auf vorgelegten
Lichtbildern nicht als Täter identifizieren. Bei seiner Aussage konnte
der 38 Jährige lediglich einen weiß gekleideten Mann beschreiben, der
auf den am Boden liegenden Daniel H. eingestochen habe. Auch ein zweiter
Mann habe auf das Opfer eingeschlagen. “Ob mit oder ohne Messer habe
ich nicht gesehen.”

In
einer früheren Aussage hatte der Zeuge andere Aussagen gemacht und kein
Messer, sondern nur Stichbewegungen gesehen. Zu Prozessbeginn beschrieb
er dagegen das Messer mit einer Klingenlänge von etwa 15 Zentimetern.
Um den Tathergang aufzuklären, ließ der Staatsanwalt die Situation im
Saal nachstellen. Er selbst legte sich auf den Boden, während er den
Zeugen anwies, die Situation nachzuspielen. Dieser hatte das Geschehen –
selbst verletzt – aus einigen Metern Entfernung verfolgt. “Das Gericht
wird die Aussage nach Ende der Beweisaufnahme bewerten”, sagte die
Chemnitzer Gerichtssprecherin Marika Lang dazu. Laut Verteidigung soll
der Zeuge zum Zeitpunkt des Geschehens unter Drogen- und Alkoholeinfluss gestanden haben.

Verhandelt wird im Saal des Freital-Prozesses

Aus Sicherheitsgründen und wegen des großen öffentlichen Interesses findet das Verfahren des Landgerichtes Chemnitz in einem Gebäude des Oberlandesgerichts Dresden statt. Der Saal, in dem verhandelt wird, war für den Prozess gegen die
rechtsextreme Terrorvereinigung Gruppe Freital umgebaut worden.
Publikum und Prozessbeteiligte sind durch eine Glasscheibe voneinander getrennt.

Für den Prozess sind bis zum 29. Oktober insgesamt 24 Verhandlungstage
angesetzt. Dabei soll auch geklärt werden, aus welchem Motiv heraus die mutmaßlichen Täter handelten und in welchem Verhältnis sie zum Getöteten standen.

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