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Bayern: Kopftuchverbot für Richterinnen zulässig

Staatsanwältinnen und Richterinnen dürfen in Bayerns Gerichtssälen kein Kopftuch tragen. Die Justiz müsse neutral bleiben, urteilten die Verfassungsrichter des Landes.

18. März 2019, 12:10 Uhr

Bayern: 2016 hatte eine Jurastudentin vor dem Verwaltungsgericht in Augsburg gegen Einschränkungen beim Rechtsreferendariat wegen des Tragens eines Kopftuchs geklagt.

2016 hatte eine Jurastudentin vor dem Verwaltungsgericht in Augsburg gegen Einschränkungen beim Rechtsreferendariat wegen des Tragens eines Kopftuchs geklagt.
© Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat ein Kopftuchverbot für Richterinnen und Staatsanwältinnen bestätigt. Er wies damit die
Klage einer islamischen Religionsgemeinschaft ab, wie es in einer
Mitteilung hieß. Aus Sicht der Verfassungsrichter ist ein
Verbot für Richterinnen, Staatsanwälte und Landesanwältinnen, in Verhandlungen
in Bayern religiös oder weltanschaulich geprägte Symbole oder Kleidungsstücke zu
tragen, rechtens.

Die Religionsgemeinschaft sah in der Regelung
Verstöße gegen die Glaubens- und Gewissensfreiheit sowie gegen den
Gleichheitssatz. Während Kopftücher verboten seien, dürften
weiter Kreuze im Gerichtssaal hängen, argumentierten sie. Ein Gesetz allein für eine
bestimmte Religionsgruppe zu schaffen, verstoße gegen die Grundsätze der
bayerischen Verfassung.

Der Verfassungsgerichtshof folgte dieser Ansicht nicht. “Die Ausstattung von Verhandlungsräumen
betrifft ersichtlich einen anderen Sachverhalt als das Tragen von
religiösen oder weltanschaulichen Symbolen durch die betroffenen
Amtsträger”, hieß es in der Entscheidung. Der Staat müsse die
Neutralität seiner Justiz gewährleisten. “Im Gegensatz dazu steht das
Tragen religiös oder weltanschaulich konnotierter Kleidungsstücke oder
Symbole.”

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